BMG stellt klar: E-Rezept und eAU werden wie geplant fortgeführt
Zuvor war es zur Verwirrung um die e-Health-Anwendungen gekommen. In der Klarstellung des BMG heißt es daher: Ab dem 1. Juli 2022 muss die elektronische Bescheinigung von Arbeitsunfähigkeit verbindlich angewendet werden. Die Tests für das Arbeitgeberverfahren wurden dagegen bis zum 31. Dezember 2022 verlängert.
Sofern noch nicht geschehen, sollten sich Zahnarztpraxen bereits heute mit der notwendigen Technik ausstatten und insbesondere einen KIM-Dienst installieren, empfiehlt die KZBV. Die Kommunikation im Medizinwesen (KIM) ist auch die Basis für das elektronische Beantragungs- und Genehmigungsverfahren (EBZ), das ab dem 1. Juli 2022 und mit einer einjährigen Einführungsphase an den Start gehen soll.