Neue EU-Verordnung

Recycling von Altprothesen wird ab 2019 Pflicht

ck/sp
Altprothesen wandern heute meist in den Hausmüll. Ab 2019 müssen sie recycelt werden - auf Druck von Umweltorganisationen plant die EU die Umsetzung einer entsprechenden Verordnung.

Die Herstellung des Zahnersatzes (ZE) soll künftig strengen Vorgaben unterliegen, mit dem Ziel, die Wiederverwertung sicherzustellen.

PMMA ist praktisch nicht abbaubar

Grundlage sind die Analysen internationaler Umweltexperten: Sie hatten in Studien festgestellt, dass der bei der Herstellung verwendete rosafarbene Kunststoff PMMA sich praktisch nicht zersetzt. Werden die Zahnprothesen weiterhin mit dem Hausmüll entsorgt, befürchten sie erhebliche Umweltschäden. Nach einer Eingabe an den entsprechenden EU-Ausschuss, ist dieser nun verpflichtet, zu handeln.

Diskutiert wird in Brüssel derzeit ein Entwurf, der die in Malta praktizierte gesetzliche Regelung zum Vorbild hat. Dort werden bereits seit 2016 erfolgreich Prothesen als Bausatz produziert, so dass einzelne Quadranten entnehmbar sind, aus denen dann der neue ZE mithilfe einer Software errechnet und erstellt wird.

"Diese Methode dient erheblich der Materialeinsparung, technischer Arbeitsaufwand und auch die Kosten sind relativ gering", heißt es in einer vorläufigen Bewertung des Fachausschusses. Das recycelte Material sei "sterilisierbar und in Bezug auf Haltbarkeit und Verträglichkeit klinisch erprobt". Zur Identifikation könne der recycelbare Zahnersatz mit einem speziellen Logo versehen werden. Verantwortlich für die ordnungsgemäße Annahme und Abgabe ist nach derzeitigem Stand die Zahnarztpraxis.

Der Entwurf soll voraussichtlich zum diesjährigen Tag der Zahngesundheit, dem 25. September, abgestimmt und spätestens am 1. April 2019 in Kraft treten.

Allein in Deutschland sind nach aktuellen Zahlen 1,5 Millionen Teilprothesen und 750.000 Vollprothesen im Gebrauch.

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