2023 bringt neue gesetzliche Bestimmungen zum Röntgen
Gerade für Dental-Tubus-Geräte ist die Regelung ein gravierender Schritt, schreibt die BZÄK, "da weder die bisher eingesetzten Röntgensensoren noch Verstärkerfolien oder analoge Filme eine Dosis messen beziehungsweise die Strahler in der Regel keine Verbindung zu Röntgen- oder Praxisverwaltungsprogramm haben und die Expositionsdaten elektronisch übermitteln können."
Aufgrund der technischen und regulatorischen Herausforderungen drängt die BZÄK gemeinsam mit den Herstellern weiterhin auf eine Fristverlängerung bei Bundes- und Länderbehörden. Vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz werde eine solche Regelung bisher aber abgelehnt.
Praxen sollten Bescheinigung vom Hersteller einfordern
Derzeit sei nicht absehbar, wie viele Hersteller die neuen Anforderungen fristgemäß erfüllen können. Beim Neukauf eines Röntgengerätes sollten sich Zahnärztinnen und Zahnärzte deshalb vom Hersteller beziehungsweise Händler bescheinigen lassen, dass die Geräte die neuen Anforderungen erfüllen.
Besonderes Augenmerk sollte darauf gerichtet werden, wenn sogenannte Mischsysteme (Bildempfänger vom Hersteller A und Röntgengerät vom Hersteller B) zum Einsatz kommen sollen, da dafür eine gemeinsame Schnittstelle vorhanden sein muss, schließt die BZÄK.