Auf Lösungssuche für ein funktionierendes Gesundheitssystem
Aufgrund der sich verschärfenden demografischen Situation in Deutschland sehen sich Gesellschaft und Politik mit drängenden Finanzierungsfragen konfrontiert und die Arbeitsmärkte mit einem nie dagewesenen Fachkräftemangel, hält der BZÄK-Vorstand in der kürzlich veröffentlichten Münsteraner Erklärung fest. Sie ist das Ergebnis der Diskussionen, die der Vorstand im Rahmen seiner Klausurtagung 2024 in Münster geführt hat.
Eine Neuausrichtung des Gesundheitssystems sei essenziell für die Zahnmedizin der Zukunft, heißt es in dem Papier. Insbesondere mit Blick auf die nahenden Bundestagswahlen gelte es, jetzt entsprechende Überlegungen anzustellen und sich in enger Abstimmung mit den anderen relevanten Berufsorganisationen als Zahnärzteschaft zu positionieren.
GKV und PKV im Rahmen der reformierten Dualität erhalten
Die Reform der Sozialversicherungssysteme, insbesondere des dualen Krankenversicherungssystems, ist ein zentrales Thema der Erklärung. Der Blick über die Grenzen zeige, dass in Ländern mit Einheitssystemen die medizinische Versorgung oft deutlich schlechter sei als in Deutschland. „Es ist daher die Überzeugung des Vorstandes der BZÄK, dass die Alternative nur heißen kann: Beide Systeme – GKV und PKV – müssen gestärkt und fit für die Zukunft gemacht werden“, schreibt der Vorstand.
Den Weg dorthin ebne die „Reformierte Dualität 2.0“ – ein System, in dem die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger ein größeres Gewicht erhält, und die Grundversorgung durch eine nachhaltige Reform auf der Einnahme- wie der Ausgabenseite gleichzeitig qualitativ auf einem angemessenen Niveau erhalten bleibt. „Im Sinne einer Stärkung der Eigenverantwortung im Rahmen der reformierten Dualität wird die BZÄK ihre wesentlichen Forderungen in Richtung der Bundestagswahl 2025 schärfen“, kündigt der Vorstand an.
Fachkräfte gewinnen und mit Erfolg in der Praxis halten
Bei der Bekämpfung des Fachkräftemangels in den zahnärztlichen Praxen plädiert die Münsteraner Erklärung für eine Lösungssuche „ohne Tabus und Denkverbote“. Die Begrenzung von Sozialversicherungsbeiträgen müsse dabei ebenso zum Thema gemacht werden können wie die Beseitigung von Frühverrentungsanreizen.
„Im Vorstand der BZÄK besteht Einigkeit, dass es nicht nur eines allgemeinen gesamtgesellschaftlichen Umsteuerns bedarf, um gegen die Herausforderungen des Fachkräftemangels zu bestehen, sondern auch spezifischer praxisbezogener Maßnahmen, um hier zu spürbaren Verbesserungen zu kommen“, heißt es in der Erklärung. Dazu zählen aus Sicht des BZÄK-Vorstands unter anderem klassische tarifpolitische Maßnahmen wie angemessene Gehälter, flexiblere Arbeitszeiten oder die stärkere Einbindung des Teams in Strategie- und Entscheidungsprozesse der Zahnarztpraxis.
Was das gezielte Recruiting von ZFA im Ausland angeht, betont der BZÄK-Vorstand, sei unbedingt die Einhaltung der anerkannten ethischen Standards sicherzustellen. In diesem Sinne müsse die Anwerbung der Fachkräfte unentgeltlich und transparent ablaufen. Darüber hinaus sei eine individuelle Unterstützung bei der Berufsanerkennung und bei der Integration in Deutschland zu gewährleisten.
In Arbeit: „Code of Conduct“ für die Personalbindung
Im Rahmen seiner Klausurtagung hat der Vorstand beschlossen, einen „Code of Conduct“ für Personalbindungsmaßnahmen zu erarbeiten. Für diese Aufgabe wurde die „AG Münsteraner Erklärung“ gegründet. Der Code of Conduct soll aktiv in den zahnärztlichen Berufsstand und die Politik getragen werden. „Ziel muss es dabei sein, über diese Maßnahmen sowohl die Anwerbung von Fachkräften für die Zahnarztpraxis als auch deren Verbleib zu verbessern“, legt der BZÄK-Vorstand die Stoßrichtung fest.