KVB: „Wir können DiGA-Verordnung nicht empfehlen”
Die Zahl der verfügbaren DiGA in den App-Stores nimmt stetig zu. Die Beurteilung ihres medizinischen Nutzens und der Qualität sei daher unerlässlich. Patienten wünschten sich mehr Informationen und auch ÄrztInnen, PsychotherapeutInnen und weitere Akteure des Gesundheitssystems benötigten ein solides Fundament für ihre Empfehlung beziehungsweise die Verordnung, argumentieren die Experten.
Die AutorInnen des Gutachtens machen klar: Die Qualitätstransparenz ist von grundlegender Bedeutung, da sich der Vergütungsbetrag einer DiGA vor allem an dem Ausmaß der positiven Versorgungseffekte orientiert und in Relation zum Kosten-Nutzen-Verhältnis der Anwendungen und zu den Preisen bereits bestehender Leistungen gesetzt wird. Außerdem haften die ÄrztInnen als gesetzliche Verordner von DIGA für deren Qualität und Nutzen, aber auch etwaigen Schaden.