Geld oder Betreuung

ck/dpa
Gesellschaft
Vom 1. August an haben Eltern einen Rechtsanspruch auf eine Betreuung ihrer ein- und zweijährigen Kinder. Betreut werden kann das Kind in einer Kindertagesstätte oder bei einer staatlich geförderten Tagesmutter.

Wer nach einer angemessenen Wartezeit keinen Platz zugeteilt bekommt, kann gegen die Kommune, in der er wohnt, vor dem Verwaltungsgericht klagen. Eltern, die für ihre Ein- oder Zweijährigen keinen Betreuungsplatz in Anspruch nehmen, erhalten ab 1. August ein Betreuungsgeld von zunächst 100 Euro monatlich, von 2014 an dann 150 Euro.

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