Risikopatienten unter 60 Jahren sollten Eigenerklärung vorbereiten

Verteilung kostenloser FFP2-Schutzmasken beginnt heute

ck/pm
Gesellschaft
Von heute an bis zum 6. Januar verteilen Apotheken an Risikopatienten zum Schutz gegen eine Corona-Infektion je drei kostenlose FFP2-Masken beziehungsweise Masken vergleichbarer Qualität, teilt die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) mit.

Patienten, die mindestens 60 Jahre alt sind, erhalten die Masken gegen Vorlage des Personalausweises. Wer unter 60 ist, hat Anspruch auf die Masken, wenn mindestens einer der folgenden Risikofaktoren liegt: Diabetes Typ-2, COPD oder Asthma, Herzinsuffizienz, Schlaganfall oder Demenz, aktive Krebserkrankung, Transplantation oder schwere Niereninsuffizienz. Den Patienten wird empfohlen, eine entsprechende Eigenerklärung auszufüllen und mit in die Apotheke zu bringen.

 

ABDA-Präsident Friedemann Schmidt appelliert in diesem Zusammenhang an die Patienten, nicht alle gleich morgen zu kommen: "Wir können nicht alle Berechtigten an einem Tag versorgen, und die benötigten Masken werden auch erst nach und nach in die Apotheken geliefert. Lange Schlangen vor der Offizin wollen wir auch aus Gründen des Infektionsschutzes so gut es geht vermeiden. Die Patienten haben Zeit bis 6. Januar, sich die Masken abzuholen. Die Apotheken bleiben auch im Lockdown geöffnet.“

Rund 27 Millionen Patienten haben Anspruch auf je drei Masken

Rund 27 Millionen Patienten sind berechtigt, bis zum Jahresende drei kostenlose FFP2-Masken zu beziehen. Die ABDA rechnet mit einem enormen Kundenandrang. "Durchschnittlich kommen zusätzlich rund 1.500 Patienten auf jede der knapp 19.000 Apotheken", rechnet Schmidt vor. "Das stellt die Apotheken vor einen enormen Mehraufwand in der Beschaffung, Prüfung und Abgabe der Masken.“ Die Marktsituation für FFP2-Masken sei unübersichtlich und die Einkaufspreise der Apotheken schwankten, auch durch die aktuell erhöhte Nachfrage.

 

Schmidt: „Eine FFP2-Maske ist kein Freifahrtschein. Alle anderen Infektionsschutzregeln sollten weiterhin eingehalten werden. Dazu gehört Händewaschen, Abstand halten, Lüften und die Benutzung der Corona-Warn-App.“

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