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Ärzte und PKV gemeinsam für neue Gebührenordnung

eb/pm
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Ärzte und private Krankenversicherer setzen sich gemeinsam für eine Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte ein. Ihr Vorschlag soll jetzt dem Bundesgesundheitsministerium vorgelegt werden.

Die Bundesärztekammer (BÄK) und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) haben eine entsprechende Rahmenvereinbarung unterzeichnet. Der gemeinsame Vorschlag soll dem federführenden Bundesgesundheitsministerium vorgelegt werden.

BÄK und PKV wollen schnell eine Neufassung

BÄK- Präsident Prof. Frank Ulrich Montgomery und der Vorsitzende des PKV-Verbandes, Uwe Laue, appellierten an die Koalitionsunterhändler von Union und SPD, die Novellierung der Gebührenordnung als "prioritäres Vorhaben auf ihre gesundheitspolitische Agenda zu setzen". Mit der geschlossenen Rahmenvereinbarung hätten BÄK und PKV-Verband gezeigt, dass sie Willens und in der Lage sind, eine gemeinsame Lösung für die Neugestaltung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) zu entwickeln, heißt es in einer Mitteilung des PKV-Verbandes.

Die Rahmenvereinbarung setzt die Eckpunkte für einen gemeinsamen Novellierungsvorschlag. In ihr sind konkrete Zeitvorgaben und Zielvereinbarungen festgelegt. So soll bis Ende 2014 eine gremienreife Entwurfsfassung der neuen GOÄ vorliegen. Zudem sieht das Papier Festlegungen für die Gründung einer Gemeinsamen Kommission zur Novellierung, Weiterentwicklung und Pflege der GOÄ und einer Datenstelle vor.

Abrechnung wird einfacher

BÄK und PKV-Verband konstatieren, dass die GOÄ seit 1982 nur in Teilbereichen aktualisiert worden ist. Wichtige Bereiche der Medizin seien im Gebührenverzeichnis der GOÄ auf dem Stand vom Ende der 1970er Jahre abgebildet. Deshalb sei es laut Mitteilung zwischen den Vereinbarungspartnern unstreitig, "dass eine umfassende Überarbeitung der GOÄ im Interesse der Patienten und aller anderen Beteiligten geleistet werden muss". So verständigten sich die Vertragspartner auch auf eine gemeinsam getragene Qualitätsoffensive, mit der die privatärztliche Versorgung weiter verbessert werden soll. „Mit der Novellierung wird eine moderne Gebührenordnung geschaffen, in der Unschärfen der bisherigen Fassung beseitigt und damit die ärztliche Abrechnung vereinfacht und entbürokratisiert wird“, sagte Montgomery.

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