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Amalgam - der besterforschte zahnärztliche Werkstoff

sf/pm
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Amalgam ist bei Kariesdefekten im Seitenzahnbereich in der Regel das GKV-Füllungsmaterial der Wahl. Darauf verweist die KZBV anlässlich der Verabschiedung des Gesetzes zum Minamata -Übereinkommen durch den Bundesrat.

Das Minamata-Übereinkommen soll Gesundheit und Umwelt vor Emissionen und Freisetzungen von Quecksilber und Quecksilberverbindungen schützen. Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstandes der KZBV: „Amalgam ist der älteste, besterforschte zahnärztliche Werkstoff und wird in den allermeisten Fällen problemlos vertragen. Die Aufnahme von Quecksilber entspricht in etwa der Größenordnung der Quecksilberbelastung durch Nahrung und ist – auch nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen - unbedenklich.“

90 Länder, darunter Deutschland, hatten im Jahr 2013 in Japan Maßnahmen vereinbart, die vom Quecksilberabbau über die Verarbeitung in Produkten bis zur Freisetzung und Behandlung von Altlasten Gefahren für Mensch und Umwelt reduzieren sollen. Zu den Produkten gehört auch Dentalamalgam. Die entsprechenden Regelungen wurden jetzt in nationales Recht überführt.

Der propagierte langsame Ausstieg aus der Verwendung von Amalgam hat allerdings vornehmlich ökologische und nicht gesundheitliche Gründe. „Dass seine Anwendung für Kinder und Schwangere sowie bei bestimmten Erkrankungen eingeschränkt wurde, dient - ähnlich wie bei einigen Arzneimitteln – dem vorbeugenden Gesundheitsschutz“, betonte Eßer.

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Das EU-Parlament hatte kürzlich die neue EU-Quecksilberverordnung angenommen, die ab Januar 2018 in den Mitgliedstaaten gilt. Danach bleibt Amalgam aus Gründen der Versorgungssicherheit als Füllungsmaterial in der EU beibehalten. Die EU-Kommission wird bis Ende Juni 2020 eine Machbarkeitsstudie zur Frage vorlegen, ob die Verwendung von Dentalamalgam auf lange Sicht – vorzugsweise bis 2030 – auslaufen kann.

30 Prozent der Füllungen sind noch aus Amalgam

Nach Zahlen der KZBV  nimmt die Zahl neu gelegter Amalgamfüllungen seit Jahren ab, da sie häufig nicht mehr den ästhetischen Wünschen der Patienten entsprechen. Die Zahl der im Jahr 2015 neu abgerechneten Füllungen zulasten der GKV betrug unabhängig vom Material 51,6 Millionen. Etwa 30 Prozent des Gesamtbestandes aller vorhandenen Füllungen sind vorsichtigen Schätzungen zufolge noch aus Amalgam.

Möchte ein Zahnarzt in seiner Praxis kein Amalgam mehr verwenden, muss er Patienten eine Alternative anbieten, die nicht teurer ist, als eine Amalgamfüllung - im Seitenzahnbereich also zuzahlungsfrei. Tut der Behandler das nicht, verstößt er gegen vertragszahnärztliche Pflichten, zu denen sich die KZBV uneingeschränkt bekennt.

Einst in aller Munde, hat Amalgam heute nicht nur Befürworter. Auf unserer Themenseite finden Sie alles über den Zahnfüllstoff des 20.Jahrhunderts sowie die aktuelle europäische Debatte.

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