Urteile

Asylbewerber müssen sich nicht PKV-versichern

ck/dpa
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Asylbewerber müssen sich nicht privat krankenversichern, sobald sie Sozialhilfe bekommen. Vielmehr dürfen sie in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil entschieden hat.

Die Richter gaben damit der HanseMerkur Krankenversicherung recht. Die Versicherung hatte den Antrag einer ehemalige Asylbewerberin abgelehnt, die in den Basistarif aufgenommen werden wollte. Eine Begründung für ihre Entscheidung veröffentlichten die Richter nicht.  

Die Mutter von drei Kindern lebt seit zehn Jahren in Deutschland. Bis Ende April 2012 bezog sie Asylbewerberleistungen und war bei der örtlichen AOK krankenversichert. Seit Mai 2012 bekommt sie Sozialhilfe. Das für sie zuständige Sozialamt teilte ihr daraufhin mit, dass sie sich jetzt privat krankenversichern müsse. Der Antrag der Frau ist dem BGH zufolge jedoch zu Recht abgewiesen worden. 

BGHAz.: IV ZR 55/14

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