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BÄK: Zahl der Behandlungsfehler sinkt leicht

mg/dpa
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2013 hat es mit 2.243 anerkannten Behandlungsfehler insgesamt geringfügig weniger Behandlungsfehler gegeben als im Vorjahr, meldet die Bundesärztekammer in ihrem jährlichen Fehlerbericht.

Die Statistik zeigt, wie viele Patienten sich mit einem Verdacht auf Fehler im vergangenen Jahr an die Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Ärzteschaft gewandt haben - und in wie vielen Fällen diese einen Fehler bestätigten.

Montgomery: wachsender Stress erhöht Fehlerquote

"Wird von Behandlungsfehlern gesprochen, drängen sich Bilder von der vergessenen Schere im Bauch oder dem verwechselten Bein bei einer Amputation auf", sagte Dr. Andreas Crusius, Vorsitzender der Ständigen Konferenz der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Bundesärztekammer. "Diese Fehler aber sind äußerst selten und schon gar nicht beispielhaft für die bei den Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen registrierten Behandlungsfehler. Wir begutachten vor allem medizinische Komplikationen, wir suchen nach dem Ursachenkomplex."

Frank Ulrich Montgomery, Präsident der Bundesärztekammer, führte die Fehlerquote auf wachsenden Stress der Mediziner zurück: "Seit Jahren steigt die Arbeitsintensität in deutschen Kliniken und Praxen", sagte er dem "Spiegel". Lange Arbeitszeiten und ständiger Leistungsdruck erhöhten die Fehlerwahrscheinlichkeit. Daher sei es "bemerkenswert", dass die Zahl der registrierten Behandlungsfehler in den vergangenen Jahren weitgehend konstant geblieben sei.

"Es gibt Fälle, da sind wir buchstäblich mit unserem Latein am Ende"

So zeigen die in den Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Ärztekammern bearbeiteten Fälle, dass Komplikationen oder unerwünschte Behandlungsergebnisse eine Fülle von Ursachen haben können, heißt es in der Pressemitteilung der BÄK. Häufig führten die Begleiterscheinungen der Krankheit an sich zu Problemen, die auch bei bestem Verlauf nicht zu vermeiden seien. Mitunter lasse sich auch nicht umgehen, dass die Behandlung des Patienten mit belastenden Nebenwirkungen verbunden sei.

„Es gibt Fälle, da sind wir buchstäblich mit unserem Latein am Ende. Wenn es dann zu einem Behandlungsfehler kommt, ist er nicht selten Teil verschiedener unvermeidbarer Komplikationen, die dann zu einem unerwünschten Gesamtergebnis der Behandlung führen“, sagte Crusius. Er warnte davor, solche Fehler mit Ärztepfusch gleichzusetzen. „Zu Pfusch gehört auch immer eine gewisse Gleichgültigkeit gegenüber den Auswirkungen des eigenen Handelns. Es wäre falsch und unredlich, Ärzten eine solche Haltung zu unterstellen.“

Zahl der stationären Behandlungsfälle stieg um 10 Prozent

Zudem forderte Crusius, das Gesundheitswesen bei der Debatte über Behandlungsfehler als Ganzes zu betrachten. Bedingt durch die demografische Entwicklung sei allein die Zahl der ambulanten Behandlungsfälle in Deutschland zwischen 2004 und 2012 um 136 Millionen auf fast 700 Millionen gestiegen. Die Zahl der stationären Fälle habe sich um 1,8 Millionen auf 18,6 Millionen erhöht.

„Überlange Arbeitszeiten und ständig wachsender Behandlungsdruck können zu Behandlungsfehlern führen. Umso bemerkenswerter ist es, dass die Zahl der festgestellten Fehler in den vergangenen Jahren weitgehend konstant geblieben und in diesem Jahr sogar gesunken ist. Gemessen an der Gesamtzahl der Behandlungsfälle liegt die Zahl der Fehler im Promillebereich“, sagte Crusius.

Wie aus der aktuellen Statistik hervorgeht, haben die Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen im Jahr 2013 insgesamt 7.922 Entscheidungen zu mutmaßlichen Behandlungsfehlern getroffen. Damit ist die Zahl der Sachentscheidungen im Vergleich zum Vorjahr gestiegen, die Zahl der festgestellten Fehler ist jedoch rückläufig. So lag in 2.243 Fällen ein Behandlungsfehler vor (Vorjahr: 2.280). In 1.864 Fällen wurde ein Behandlungsfehler als Ursache für einen Gesundheitsschaden ermittelt, der einen Anspruch des Patienten auf Entschädigung begründete. Die häufigsten Diagnosen, die zu Behandlungsfehlervorwürfen führten, waren wie in den Vorjahren Knie- und Hüftgelenkarthrosen sowie Unterschenkel- und Sprunggelenkfrakturen.

Ein Viertel aller Beanstandungen sind berechtigt

Mit Blick auf die neue Statistik zu Behandlungsfehlern hat die Deutsche Stiftung Patientenschutz ein nationales Register gefordert. "Jeder zählt die Behandlungsfehler einzeln, niemand hat den gesamten Überblick", sagte Vorstand Eugen Brysch.

In einem nationalen Register müssten die Zahlen der Ärztekammern, des Medizinischen Dienstes der Kassen und der Zivil- und Sozialgerichte zusammenlaufen, forderte Brysch für die Patientenschutz-Stiftung. "So gewinnen wir einen Überblick." Die Bundesregierung müsse solch ein Register aufbauen. "Ebenso macht es Sinn, die Behandlungsfehler je nach Einrichtungen einzeln zu veröffentlichen", forderte Brysch. "Die Menschen wollen wissen, was vor Ort los ist."

In rund jedem vierten beanstandeten Fall wurde in der Vergangenheit ein Fehler bestätigt. Aus Sicht der Krankenkassen sind die Risiken für die Patienten zu groß - trotz verstärkter Bemühungen vieler Krankenhäuser zur Vermeidung von Fehlern.

Auch die Krankenkassen prüfen Verdachtsfälle: Ihr Medizinischer Dienst hatte 2013 rund 14.600 Gutachten erstellt und dabei knapp 3.700 Behandlungsfehler festgestellt. Unklar ist, wie viele Patienten sich direkt an Gerichte wandten.

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