Urteile

Bayern stoppt Hygienepranger

ck/dpa
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Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat erhebliche Bedenken an der Rechtmäßigkeit des Hygieneprangers. Die Stadt München darf vorerst keine Kontrollergebnisse mehr veröffentlichen.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat am Montag in einem Eilbeschluss verfassungs- und europarechtliche Bedenken gegen den sogenannten Hygienepranger erhoben.

Schwarze Liste wird vorläufig auf Eis gelegt

Die obersten Verwaltungsgerichte in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz hatten bereits ähnlich geurteilt. Der bayerische Gesundheitsminister Marcel Huber (CSU) sagte, bis zur endgültigen Klärung der Rechtslage würden die bayerischen Behörden die Liste auf Eis legen. 

Der VGH gab in drei Verfahren gegen die Stadt München den klagenden Wirten Recht und untersagte, bei Kontrollen von Gaststätten festgestellte lebensmittel- und hygienerechtliche Mängel online zu veröffentlichen. Der Internetpranger wurde erst im September im Lebensmittelrecht verankert. Danach informieren die zuständigen Behörden die Öffentlichkeit über Missstände in der Gastronomie und im Handel, sobald ein Bußgeld von 350 Euro zu erwarten ist. 

"350 Euro sind schnell verhängt"

Bayerns oberste Verwaltungsrichter bezweifeln die Rechtmäßigkeit dieser Vorschrift. Das Europarecht lasse die Information der Öffentlichkeit nur beim hinreichenden Verdacht eines Gesundheitsrisikos zu. Angesichts der möglichen wirtschaftlichen Folgen für die Betroffenen erscheine die Schwelle auch als sehr gering. Ein Bußgeld von 350 Euro sei schnell verhängt, da müsse nicht unbedingt ein gravierender Verstoß vorliegen, erläuterte eine VGH-Sprecherin.

Bedenken hatten die Richter ferner, ob überhaupt eine Veröffentlichung im Internet nötig sei. Denn die Mängel seien zum Zeitpunkt der Veröffentlichung oft schon behoben. Gesundheitsminister Huber sagte, die Kontrollen gingen weiter. Bei Gesundheitsgefahr werde die Öffentlichkeit umgehend informiert. Um auch über erhebliche Hygieneverstöße informieren zu können, müsse der Bund sein Gesetz jetzt überarbeiten. 

Ein Sprecher des bayerischen Städtetages sagte, die Veröffentlichungspraxis im Internetpranger werde wohl von allen Behörden gestoppt werden: "Man weiß nicht, was kommt mit Schadenersatzansprüchen."

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