Urteile

BGH: Freispruch für Transplantationsarzt

nh/pm
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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den Freispruch eines Arztes im Göttinger Transplantations-Skandal bestätigt. Ein Tötungsvorsatz sei nicht erkennbar. Der Fall wird damit nicht neu aufgerollt.

Der 5. Strafsenat des BGH in Leipzig verwarf am Mittwoch die Revision der Staatsanwaltschaft gegen den Freispruch des Landgerichts Göttingen vom Mai 2015. Die Göttinger Richter hatten dem Arzt zwar eine moralisch verwerfliche Manipulation medizinischer Daten bescheinigt, darin aber kein strafbares Handeln gesehen.

BGH sieht keinen Tötungsvorsatz

Der Mediziner hatte falsche Angaben gemacht, um seine Patienten auf den Wartelisten für eine Spenderleber nach oben zu bringen. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Verurteilung und acht Jahre Haft wegen fahrlässiger Tötung gefordert, weil andere Patienten durch die Manipulationen bei der Organvergabe nicht wie gedacht ihr Transplantat erhalten hätten.

Der BGH entschied jetzt aber: Der Vorwurf eines Tötungs- oder Köperverletzungsvorsatzes könne dem Arzt nicht gemacht werden. Es sei nicht erwiesen, dass falsche Angaben gegenüber der Organvergabestelle Eurotransplant andere Patienten das Leben gekostet hätten. Darüber hinaus seien die Verstöße zum Tatzeitpunkt nicht strafbar gewesen. Mit Blick auf die Transplantationen mit Todesfolge erklärte das Gericht, in allen drei Fällen sei die Transplantation eine vertretbare Behandlung gewesen.

Organspende-Bereitschaft geht weiter zurück

Nach dem ersten großen Organspende-Skandal, der im Sommer 2012 vom Uni-Klinikum Göttingen ausging, waren verschiedene Transplantationszentren in den Verdacht auf Manipulationen bei der Vergabe der Organe geraten: Kliniken in München, Leipzig, Regensburg und Münster. Meist wurde Ärzten vorgeworfen, eigene Patienten kränker darzustellen, damit diese eher ein Spender-Organ bekämen.

Mit den Skandalen sank das Vertrauen in die Transplantationsmedizin und die Organspende-Bereitschaft ging dramatisch zurück. Wie aus dem jüngsten Regierungsbericht über die Entwicklung in der Transplantations­medizin hervorgeht, wurden 2015 877 postmortale Organspender registriert. Die Zahl der gespendeten Organe lag 2015 bei 2.901, das ist ein Rückgang um 2,9 Prozent gegenüber 2014. Mit weitem Abstand am häufigsten gespendet wurden Nieren (1.521), gefolgt von Leber (730), Herz (278) und Lunge (270). Wie aus dem Bericht weiter hervorgeht, standen nach Angaben von Eurotransplant (ET) Ende August 2016 in Deutschland noch 10.193 Patienten auf der Warteliste für ein Spenderorgan.

2016 hat der Bundestag die Einrichtung eines Transplantationsregisters beschlossen, um die Organspendenpraxis effizienter und transparenter zu machen. In dem Register werden Angaben über Organspender, Spenderorgan, Organempfänger, und das Vermittlungsverfahren zentral gespeichert.

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