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Bundestag erteilt Abfuhr

pr/nh
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Uwe Deh und Lars Lindemann sind als Kandidaten für den G-BA vom Bundestags Gesundheitsausschuss einstimmig abgelehnt worden - für die Selbstverwaltung eine "nicht nachvollziehbare und enttäuschende" Entscheidung.

2004 wurde die Rechtsgrundlage für den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung geschaffen - damit ist der G-BA noch nicht sehr alt, aber dennoch ist es erst jetzt - nach 13 Jahren - erstmals dazu gekommen, dass der Bundestag von seinem Recht Gebrauch machte und Kandidaten für die beiden unparteiischen GBA-Mitglieder abgelehnte.

Bedenken wegen Unparteilichkeit

Mit diesem Vorgang habe der Ausschuss Rechtsgeschichte geschrieben, kommentierte der Vorsitzende, Dr. Edgar Franke (SPD). Die Entscheidung sage nichts aus über die fachliche und persönliche Qualifikation der Kandidaten. Grund für die Ablehnung seien Bedenken gegen deren Unparteilichkeit und Unabhängigkeit. In einer internen Sitzung am Montag wurden die beiden Kandidaten bereits vom Ausschuss befragt. Der Ausschuss hat das Recht, mit einer Zweidrittelmehrheit Widerspruch gegen die Benennung der Kandidaten durch die G-BA-Trägerorganisationen einzulegen.

Kritik entstand bereits im Vorfeld

Schon im Vorfeld hatte es aus Fachkreisen Kritik an der Nominierung von Uwe Deh und Lars Lindemann gegeben. Aus der Politik kamen kritische Stimmen, Bundesärztepräsident Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery monierte den fehlenden ärztlichen Sachverstand im neu aufzustellenden Gremium. Die Trägerorganisationen des G-BA (KBV, KZBV, GKV-Spitzenverband und Deutsche Krankenhausgesellschaft) hatten sich im Frühjahr auf die beiden Kandidaten geeinigt, die die beiden bisherigen unparteiischen Mitglieder Regina Klackow-Frank und Harald Deisler ersetzen sollten. Unstrittig bleibt die Position des G-BA-Vorsitzenden Prof. Josef Hecken.

Lars Lindemann war von 2009 bis 2013 FDP-Abgeordneter im Deutschen Bundestag. Derzeit ist er Hauptgeschäftsführer des Spitzenverbandes der Fachärzte Deutschlands (SpiFa). Gleichzeitig ist er Geschäftsführer der Sankey-Gruppe, die Fachärzten beim Abrechnen hilft. Der gelernte Jurist und Betriebswirt sollte der Gynäkologin Regina Klakow-Franck folgen. Diese wollte den Posten weiter bekleiden, die Deutsche Krankenhausgesellschaft, die im G-BA diesmal das Vorschlagsrecht hatte, gab ihr aber keine Unterstützung.

Uwe Deh sollte den aus Altersgründen ausscheidenden Harald Deisler auf Vorschlag der Kassenseite ersetzen. Deh leitete mehrere Jahre zusammen mit Jürgen Graalmann den AOK-Bundesverband. Beide hatten ihre Tätigkeit als geschäftsführende Vorstände aufgrund divergierender Auffassungen zur künftigen Aufstellung des Verbandes im Sommer 2015 beendet.

Selbstverwaltung: "Wir sind enttäuscht"

Nach der Ablehnung der Kandiaten können nun innerhalb von sechs Wochen neue GBA-Mitglieder nominiert werden. Liegt bis dahin kein neuer Vorschlag vor, entscheidet das Bundesgesundheitsministerium.

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe kommentierte, ein einstimmiges Ergebnis in zwei Wahlgängen sei deutlich. Es liege im Interesse der Selbstverwaltung, daraus überzeugende Schlüsse zu ziehen. Dazu erklärten heute in Berlin die Vorstände von Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV), Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung (KZBV) und der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG): „Wir sind enttäuscht über diese Entscheidung des Gesundheitsausschusses. KBV, KZBV und DKG haben einen einstimmig beschlossenen Personalvorschlag unterbreitet mit Kandidaten, deren fachliche Eignung unbestritten ist. Vor diesem Hintergrund ist das ablehnende Votum des Gesundheitsausschusses unverständlich, sachlich nicht gerechtfertigt und stellt das Prinzip der Selbstverwaltung infrage.“

Der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes kritisierte den Eingriff des Gesundheitsausschusses. Die Entscheidung sei nicht nachvollziehbar. Die Eingriffsmöglichkeiten des Ausschusses in die Personalentscheidungen der Selbstverwaltung widersprächen einem aus gutem Grund subsidiär organisierten Gesundheitswesen.

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