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bvitg: Patientenfach & Patientenakte zusammenlegen!

sg/pm
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Ein halbes Jahr vor der Bundestagswahl fordert der Bundesverband Gesundheits-IT (bvitg), dass die Patientenakte mit dem Patientenfach zu einer einzigen elektronischen Patientenakte zusammengelegt wird und dort alle Gesundheitsdaten "strukturiert, fall-, sektoren-, professions- und einrichtungsübergreifend" gespeichert werden.

Für den bvitg ist die elektronische Patientenakte ein zentrales Element im künftigen deutschen und auch europäischen Versorgungsprozess. Bei der Implementierung derartiger Patientenakten seien andere europäische Länder wie etwa Frankreich oder Österreich den Deutschen weit voraus, betont der Verband in seinem Positionspapier vom 17. März und mahnt zur Eile.

Eine einzige Patientenakte für alle Daten

Zur Vereinfachung fordert der bvitg, die im SGB V verankerte elektronische Patientenakte mit dem Patientenfach zu einer einzigen elektronischen Patientenakte zusammenzulegen und dort die Gesundheitsdaten der Inhaber "strukturiert, fall-, sektoren-, professions- und einrichtungsübergreifend" zu speichern“, heißt es in dem Grundsatzpapier.

Jeder Patient solle zudem Recht erhalten, die über ihn erhobenen und gespeicherten Daten vollständig und in bundeseinheitlich strukturierter Form elektronisch von allen Leistungserbringern übertragen zu bekommen.

„Eine wesentliche Hürde bei der Vernetzung ist die Tatsache, dass nach wie vor ungeklärt ist, wer wem welche Daten zur Verfügung zu stellen hat, wer auf welche Daten welche Zugriffsrechte erhält und wie das Ganze vergütet werden soll.“ Kompetenzgerangel und unterschiedliche Zuständigkeiten der Partner der Selbstverwaltung verhinderten eine Lösung. Unterschiedliche Datenschutzregelungen in den verschiedenen Bundesländern täten ihr Übriges dazu.

Um dieses Dilemma aufzulösen, müsse jeder Bundesbürger das Recht auf seine Daten in strukturierter Form bekommen. „Dies kann nur gelingen, wenn im Patientenrechtegesetz des Bürgerlichen Gesetzbuches und ergänzend im Sozialgesetzbuch das Recht der Bürger auf strukturierte Gesundheitsdaten festgehalten wird“, heißt es in dem Papier.

Kassen sollen Honorare und Kosten tragen

Bezahlen sollen diese Leistung die Krankenkassen: "Der gesetzlich Versicherte hat gegenüber seiner Krankenkasse Anspruch auf Erstattung der Kosten für eine elektronische Patientenakte." Darüber hinaus sollen Ärzte für die Dateneinstellung und -aktualisierung eine Vergütung erhalten.

Der bvitg versteht seine Vorschläge als Weg, um schneller zu einer praktikablen Lösung zu kommen. Zwar herrsche im Gesundheitswesen Einigkeit darüber, dass das Teilen von vorhandenen Informationen eine Grundvoraussetzung für eine bessere und auch effizientere Versorgung der Versicherten sei, aber es fehlten schlüssige Konzepte, die Provider entsprechend zu vernetzen.

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