Leserbriefe

Das IQWiG: Freund nicht Feind

Dr. Alexander Spassov, Dr. Hartmut Bettin, Dr. Bernard Braun,
Nachrichten
"Im Editorial der zm ist Chefredakteur Dr. Uwe Axel Richter sichtlich über die wissenschaftliche Tätigkeit des IQWiG besorgt... doch sein Szenario einer „IQWiGisierung“ ist aus mehreren Gründen unbegründet."

Aus zm 15/2016 zum Editorial:„Hat Zahnmedizin Evidenz?“, zm 10/2016, S. 3.

Im Editorial der zm ist Chefredakteur Dr. Uwe Axel Richter sichtlich über die wissenschaftliche Tätigkeit des IQWiG besorgt. Wenn sich diese Sorgen des Chefredakteurs vor einer „IQWiGisierung“ also „Verwissenschaftlichung“ der Zahnmedizin lediglich darauf beziehen würden, dass externe Evidenzen zum alleinigen Maßstab gemacht werden könnten und die interne, klinische Evidenz der Zahnärzte sowie die Patientenpräferenzen ignoriert würden, wären sie sicherlich gut zu verstehen. Doch sein Szenario einer „IQWiGisierung“ ist aus mehreren Gründen unbegründet.

Erstens, das IQWiG führte 2013 und 2014 zwei indikationsbezogene Pilotprojekte zur Ermittlung individueller Patientenpräferenzen mittels der Conjoint-Analysis und des Analytic Hierarchy Process durch und veröffentlichte die Ergebnisse. Von den dabei und in weiteren Pilotprojekten gewonnenen Erkenntnissen könnte die Zahnmedizin profitieren und ihrer Ankündigung, patientenorientierter zu agieren, durch die Nutzung solcher Instrumente auch Taten folgen lassen.

Zweitens, eine „IQWiGisierung“ der Zahnmedizin ist auch deshalb unwahrscheinlich, weil Entscheidungsfindungen im deutschen Gesundheitswesen nicht ausschließlich aufgrund externer Evidenzen oder systematischer Reviews randomisierter kontrollierter Studien fallen. Die Entscheidungsfindungsprozesse des Gemeinsamen Bundesausschusses sind auf fachlicher und politischer Ebene äußerst komplex, schließen fachliche Diskurse und mehrere Entscheidungsträger ein. Die externe Evidenz vom IQWiG kann hier als eine Basis und ein Korrektiv funktionieren, damit interne Evidenzen nicht allein ausschlaggebend sind.

Ein extremes Beispiel dafür, wohin die alleinige Zugrundelegung interner Evidenz oder eben auch Nicht-Evidenz führen kann, sind die Richtlinien zur kieferorthopädischen Behandlung nach § 29 SGB V. Diese wurden weitgehend ohne Berücksichtigung externer Evidenzen beschlossen und ließen wichtige wissenschaftlich gesicherte Erkenntnisse unberücksichtigt. So wurde beispielsweise entgegen der externen Evidenz die Fernröntgenbilddiagnostik für die Behandlungsplanung als verbindlich festgelegt und nahezu alle Zahnstellungen als potentiell pathologisch erklärt.

Folge: Millionen Jugendliche werden in Deutschland unnötig Röntgenstrahlen sowie den Risiken, Belastungen und nicht selten auch Kosten von Zahnspangenbehandlungen ausgesetzt. Wir sind deshalb überzeugt, dass die Arbeit und das Knowhow des IQWiG gemeinsam mit der Zahnärzteschaft und ihrer internen Evidenz, unter konsequenter Einbeziehung von Patienteninteressen zu besseren Entscheidungen im Gesundheitswesen führen können. Zum Wohl des Kind-Patienten, seiner Eltern und der Gesellschaft!

Dr. med. dent. AlexanderSpassov, GreifswaldDr. phil. Hartmut Bettin,GreifswaldDr. rer. pol. Bernard Braun,Bremen

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