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Der Europäische Berufsausweis kommt

pr/pm
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Im Europäischem Parlament einigten sich in Straßburg die Politiker über die Revision der Berufsanerkennungsrichtlinie. Wesentliche Neuerung: die Einführung eines Europäischen Berufsausweises.

Er soll dazu beitragen soll, dass die Anerkennung im EU-Ausland einfacher und schneller erfolgen kann. Für die Gesundheitsberufe ist zudem ein besonderer Vorwarnmechanismus vorgesehen, der verhindern soll, dass Berufsangehörige, die aufgrund schwerer Verfehlungen ihren Beruf nicht mehr ausüben dürfen, ins Ausland ausweichen.

Höhere Anforderungen an Sprachtests

Im Interesse des Patientenschutzes werden zudem die Anforderungen an Sprachtests für Angehörige der Gesundheitsberufe angehoben. Der insbesondere in Deutschland umstrittene Vorschlag, die schulischen Zugangsvoraussetzungen zum Beruf der Krankenschwester beziehungsweise des Krankenpflegers von zehn auf zwölf Jahre zu erhöhen, wurde abgeändert: Künftig reicht eine zehnjährige Schulbildung plus der Nachweis einer berufsfachschulischen Ausbildung aus, um im EU-Ausland anerkannt zu werden.

Das Ergebnis soll vor der Sommerpause vom federführenden Binnenmarktausschuss des Parlaments gebilligt werden und im Oktober ins Parlamentsplenum gehen. Auch die Mitgliedstaaten müssen noch zustimmen. 

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