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„Die Selbstverwaltung funktioniert“

pr
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Das geplante GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz und der Referentenentwurf zur Approbationsordnung - das waren die Big Points auf der BZÄK-Bundesversammlung. Und das Präsidium wurde im Amt bestätigt.

„Glaubwürdigkeit und Seriosität, mit diesen Werten können wir als zahnärztlicher Berufsstand nach innen und außen punkten“, bilanzierte der wiedergewählte Präsident der BZÄK, Dr. Peter Engel, am Ende der Bundesversammlung in Berlin. Engel gab sich - zusammen mit seinen ebenfalls wiedergewählten Vizepräsidenten Prof. Dr. Dietmar Oesterreich und Prof. Dr. Christoph Benz – über die Ergebnisse der Versammlung zufrieden: „Das zeigt ganz deutlich, dass die zahnärztliche Selbstverwaltung funktioniert.“

"Verlängerter Arm der Behörden"

Um genau diese Funktion dreht es sich im GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz, das jetzt mit dem aktuellen Kabinettsentwurf in eine neue Runde der Diskussion geht. „Nahezu unerträglich dokumentiert sich hier die Arroganz des Gesetzgebers“, sagte Engel zu den Delegierten. „Der Titel allein ist schon bloße Augenwischerei.“ Halten wir nicht massiv genug im Vorfeld dagegen, wird unsere Selbstverwaltung erst in der GKV und dann in der PKV zum verlängerten Arm von Behörden.“

Gröhe: "Wir schreiben das vor, was Sie schon lange praktizieren!"

Mit Spannung erwarteten die Delegierten deshalb die Botschaften von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe. Dieser bekannte sich ausdrücklich zum System der Selbstverwaltung. „Ich weiß um Ihren Unmut“, so der Minister. „Es handelt sich jedoch um generelle Regeln, die niemanden bedrohen, der sich an die Regeln hält.“ Die Frage der Rechts- und Fachaufsicht sei im Kabinettsentwurf deutlich verändert, die Vorgabe des unbestimmten Rechtsbegriffs sei dort nicht mehr enthalten. Dennoch, so Gröhe, gebe es Punkte, die noch weiter diskutiert werden müssten. Dem Gesetzgeber gehe es um Transparenz. „Wir schreiben das vor, was Sie schon lange praktizieren“, erklärte er.

Approbationsordnung: Weiterentwicklung der Zahnmedizin

Positive Entwicklungen gibt es bei der zahnärztlichen Approbationsordnung, die seit nunmehr über 60 Jahren jetzt endlich reformiert werden soll. Gröhe ging auf den vorliegenden Referentenentwurf ein. Es handele sich um eine Weiterentwicklung der Zahnmedizin, der fächerübergreifendes Denken mit der Medizin fördern solle, so der Minister. Und in der Allgemeinmedizin werde der Blick auf die Mundgesundheit geschult. Gröhe zeigte sich optimistisch, dass wichtige offene Fragen - wie etwa die Betreuungsrelation an den Unis - in den Ländern gelöst würden.

Engel dankte dem Minister ausdrücklich für den Entwurf der Approbationsordnung. Wichtige Forderungen und Wünsche der Zahnärzteschaft seien berücksichtigt. „Dennoch gibt es einen Wehrmutstropfen“, führte der Präsident an. Es sei zu bezweifeln, dass die Implementierung des Gesetzes - wie im Entwurf vorgesehen - für die Länder auch kostenneutral erfolgen könne. Die Zahl der Studienbewerber solle dafür zwar um 6,5 Prozent abgesenkt werden. Das reiche aber für eine Absenkung der Kosten nicht aus und würde im Gegenteil zu neuen Strukturen an den Hochschulen führen, die auch finanziert werden müssten. Engel.: „Wir werden uns dafür einsetzen, dass in den Ländern alles getan wird, um den Entwurf durchzubekommen.“

Klare Beschlüsse

Die Delegierten reagierten auf die Debatten mit entsprechenden Beschlüssen. Sie forderten die Bundesregierung dazu auf, die Selbstverwaltung des deutschen Kammerwesens in Europa und insbesondere in Deutschland offensiv zu vertreten und deren Bestand zu sichern. In einer Resolution forderten sie die Regierungen der Bundesländer dazu auf, die neue Approbationsordnung umzusetzen und die dazu notwendigen Mittel bereitzustellen.

Hier finden Sie eine Auswahl der Beschlüsse der Bundesversammlung in verkürzter Form:

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