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Diese Kassen zahlen die PZR 2017

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Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) hat in einer aktuellen Umfrage ermittelt, welche Kassen die Kosten für die Professionelle Zahnreinigung (PZR) übernehmen. Die Ergebnisse gibt es als Tabelle zum Download.

Aus der aktualisierten Übersicht für das Jahr 2017 geht detailliert hervor, welche Kasse unter welchen Bedingungen wie viel der Kosten übernimmt. In der Gesamtschau zeigt sich: Viele Kassen bezuschussen die PZR in der ein oder anderen Form – Art und Umfang des Zuschusses unterscheiden sich jedoch oft erheblich.

Die meisten der befragten Kassen gewähren ihren Versicherten einen direkten Zuschuss zur PZR pro Jahr oder pro Termin. Einige Kassen bieten Vergünstigungen jedoch nur als Teil eines Bonusprogramms oder als Selektivvertrag in Zusammenarbeit mit ausgewählten Zahnärztinnen und Zahnärzten an.

"Die PZR ist keine IGeL-Leistung!"

„Unsere Umfrage ist als Service für Versicherte und Praxen gedacht, um bei der PZR für Transparenz zu sorgen", sagt Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstandes der KZBV. Der oralprophylaktische Nutzen der PZR sei schon lange wissenschaftlich anerkannt. "Umso unverständlicher ist, dass der Medizinische Dienst der Krankenversicherung die Behandlung ebenso regelmäßig wie fälschlicherweise als IGeL-Leistung diskreditiert", kritisiert Eßer. "Dass die Kassen die PZR dann gleichzeitig freiwillig mit Beitragsmitteln bezuschussen, lässt eine solche Bewertung dieser sinnvollen, zahnärztlichen Präventionsmaßnahme nur umso scheinheiliger anmuten."

Umfrage zum Leistungsangebot

Die Ergebnisse der neu erstellten Übersicht basieren auf einer von der KZBV durchgeführten Umfrage bei allen 113 gesetzlichen Krankenkassen, die am 1. Februar 2017 vom GKV-Spitzenverband gelistet waren.

Gefragt wurde jeweils, welche Leistungen im Zusammenhang mit einer PZR angeboten werden, ob eine Bezuschussung oder Kostenübernahme von der Einschreibung des Versicherten in einen Selektivvertrag oder in einen Wahltarif abhängig gemacht wird, ob die Bezuschussung oder Kostenübernahme auf vertraglichen Regelungen mit Kassenzahnärztlichen Vereinigungen basiert, ob etwaige Regelungen oder Verträge in die Honorierungsgestaltung der Zahnärzte gemäß Gebührenordnung eingreifen und ob mögliche Zuschüsse ausschließlich im Rahmen eines Bonusprogramms geleistet werden.

Die tabellarische Übersicht als PDF finden Siehierzum Download.

Darüber hinaus kann die Tabelle auch auf derWebsite der KZBVabgerufen werden. Dort finden sich auch die Ergebnisse der Umfrage aus dem Vorjahr.

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