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EU-Vorschlag: Kein Verbot für Amalgam

pr
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Die EU-Kommission hat ihren Vorschlag zum Schutz vor Quecksilber veröffentlicht. Dentalamalgam soll nur noch in verkapselter Form verwendet, der Amalgamabscheider Pflicht werden. Ein Verbot gibt es nicht.

Die Kommission schlägt vor, dass ab dem 1. Januar 2019 EU-weit Dentalamalgam nur noch in verkapselter Form verwendet werden soll. Zudem sollen zahnmedizinische Einrichtungen mit Amalgamabscheidern zur Rückhaltung und Sammlung von Amalgampartikeln ausgestattet sein. Das verkapselte Amalgam und die Abscheider sollen bestimmten technischen Standards nach nationalen und internationalen Normen entsprechen. Für Deutschland hätte der Kommissionsvorschlag bisher kaum Folgen.

Ein Verbot wäre unverhältnismäßig und zu teuer

Ein Verbot von Dentalamalgam wird von der Kommission nicht vorgeschlagen. Das Verbot wäre nicht verhältnismäßig, da die vom Amalgam ausgehenden Gesundheitsrisiken nicht nachgewiesen seien und ein Verbot hohe Kosten mit sich bringen würde, heißt es in der Begründung zum Gesetzesvorschlag.

Das Papier wird in Kürze an das Europäische Parlament und den Rat zur weiteren Beratung überwiesen Das Verfahren dürfte sich bis ins nächste Jahr ziehen. Dem Minamata-Abkommen sind 50 Staaten beigetreten. Das Abkommen  ist ein völkerrechtlicher Vertrag aus dem Jahr 2013, mit dem die Emissionen des Schwermetalls Quecksilber weltweit eingedämmt werden sollen. 

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