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Flüchtlinge: Ärzte fordern Zeit für Untersuchungen

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Gestern wurde das Asylpaket II vom Bundeskabinett beschlossen. Der Gesetzentwurf sieht auch schärfere Regeln für die Abschiebung erkrankter Flüchtlinge vor. Dass Ärzte auch in einem beschleunigten Asylverfahren genug Zeit für die Untersuchungen haben müssen, forderte die Bundesärztekammer (BÄK) in einer Stellungnahme.

Ärzte müssen in einem beschleunigten Asylverfahren genug  Zeit haben, um Asylsuchende auf körperliche und seelische Krankheiten hin zu untersuchen und diese im begründeten Fall geltend zu machen, verlangt die BÄK in ihrer Stellungnahme zum Gesetzesentwurf zur Einführung beschleunigter Asylverfahren. Unerheblich sei dabei, ob die Erkrankungen der Flüchtlinge bereits im Heimatland bestanden oder erst auf der Flucht oder in Deutschland aufgetreten sind.

Der Gesetzentwurf sieht indes schärfere Regeln für die Abschiebung erkrankter Flüchtlinge vor: Künftig können nur schwere Erkrankungen oder Lebensgefahr geltend gemacht werden. Bisher zählen auch Traumatisierungen als Abschiebungshindernis. Nun soll in Fällen von Posttraumatischen Belastungsstörungen regelmäßig die Abschiebung möglich sein. 

"Im Herkunftsland, in dem das Trauma gesetzt wurde, werde es kaum die Voraussetzungen für eine erfolgreiche medizinisch-somatische, psychiatrische oder psychotherapeutische Behandlung geben." 

Laut BÄK besteht jedoch besonders hier die Gefahr, dass sich die lebensbedrohliche oder schwerwiegende Erkrankung durch die Abschiebung wesentlich verschlechtert kann. In ihrer Stellungnahme fordert die Kammer deshalb, dass auch psychische Krankheiten unter der Begrifflichkeit der „lebensbedrohlichen oder schwerwiegenden Erkrankung“ subsumiert werden müssten. Im Herkunftsland, in dem das Trauma gesetzt wurde, werde es kaum die Voraussetzungen für eine erfolgreiche medizinisch-somatische, psychiatrische oder psychotherapeutische Behandlung geben. 

Für medizinische Gutachten, Stellungnahmen und Untersuchungen von Flüchtlingen und Asylbewerbern in aufenthaltsrechtlichen Verfahren und vor der Abschiebung sollten ausschließlich Ärzte und Psychotherapeuten beauftragt werden, die über eine entsprechende Qualifikation verfügen.

Hierfür müssten die Ressourcen des öffentlichen Gesundheitsdienstes an den stark gestiegenen Bedarf angepasst werden, betont die BÄK. Ferner müssten im ärztlichen Diagnose- und Behandlungsprozess qualifizierte Dolmetscher oder Dolmetscherdienste in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen.

Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch in Berlin das zweite Asylpaket, auf das sich die Koalitionsspitzen in der vergangenen Woche verständigt hatten. Es enthält vor allem Verschärfungen für abgelehnte Asylbewerber und für Flüchtlinge ohne Bleibeperspektive.

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