PKV-Verband zum Urteil des Bundessozialgerichts

"GKV-Wahltarife sind rechtswidrig!"

pr/pm
Nachrichten
Der PKV-Verband begrüßt die Entscheidung des Bundessozialgerichts, dass alle von der AOK Rheinland/Hamburg als Wahltarife angebotenen Zusatzversicherungen unzulässig sind.

Dr. Florian Reuther, Direktor des Verbandes der Privaten Krankenversicherung (PKV), erklärt, dass das Bundessozialgericht nach mehr als zehn Jahren Rechtsstreit die Rechtsauffassung des PKV-Verbandes bestätigt habe. Derartige Wahltarife in gesetzlichen Krankenkassen seien rechtswidrig. Reuther: "Sie überschreiten den gesetzlichen Rahmen für Leistungen der GKV und führen zu unzulässigen Wettbewerbsverzerrungen. Solche Wahltarife sind systemfremd in der GKV und ein Übergriff in den funktionierenden privatwirtschaftlichen Zusatzversicherungsmarkt."

Das Gericht unterstreicht laut Auffassung des PKV-Verbandes die Bedeutung der privaten Zusatzversicherung als "sachgerechte Form der Absicherung von Leistungen, die über das Pflichtprogramm der GKV hinausgehen". Die mehr als 26 Millionen Zusatzversicherten in der privaten Krankenversicherung hätten daher die richtige Wahl getroffen.

Aus Sicht des PKV-Verbandes sind solche Wahltarife in der GKV ordnungspolitisch verfehlt. Außerdem bliebe der Verbraucherschutz auf der Strecke: Da Krankenkassen einen Wahltarif jederzeit schließen könnten, entfielen für die GKV-Versicherten der entsprechende Versicherungsschutz ersatzlos. Dies sei bei einer PKV-Zusatzversicherung aufgrund des lebenslangen Leistungsversprechens nicht möglich.

"Wahltarife in der GKV ohne echten Mehrwert für Mitglieder"

Auch das Bundesversicherungsamt (BVA) habe bemängelt, dass Wahltarife in der GKV "zu häufig nicht zu der vom Gesetzgeber gewollten tatsächlichen Verbesserung der Versorgung" führten, erklärte Reuther. Sie würden "von Krankenkassen stattdessen immer wieder vor allem dazu genutzt, neue Mitglieder zu gewinnen oder aktuelle Mitglieder zu halten ohne für sie einen echten Mehrwert zu schaffen".

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