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IQWIG bewertet Kosten und Nutzen von Antidepressiva

sf/pm
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Einige Antidepressiva haben im Verhältnis zu ihrem Nutzen deutlich höhere Preise als andere. Das zeigt das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG).

Der Vorbericht zur jetzt veröffentlichten Kosten-Nutzen-Bewertung (KNB) belegt laut IQWiG auch, dass die Methode sich eignet, um der Selbstverwaltung fundierte Informationen über den angemessenen Betrag zu liefern, zu dem die gesetzlichen Krankenkassen ein Medikament erstatten.

Im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) ermittelte das IQWiG bei dieser KNB die Kosten-Nutzen-Relation von Venlafaxin, Duloxetin, Bupropion und Mirtazapin im Vergleich zu weiteren derzeit verfügbaren Wirkstoffen sowie zu Placebos.

Auch GKV-Routinedaten ausgewertet

In die Nutzenbewertung gingen Daten aus insgesamt 118 Studien ein, darunter zehn Studien, die bei der Aktualisierungsrecherche neu hinzukamen. Die meisten Studien hatten nur Laufzeiten von rund zwei Monaten. Bei den Kosten wurden neben eigenen, auf Leitlinien gestützten Berechnungen auch GKV-Routinedaten einbezogen. Berücksichtigt wurden nicht nur die Kosten für die GKV, sondern auch Zuzahlungen von Patienten.

Die Wissenschaftler analysierten die Daten zum einen in einem Kurzzeithorizont von zwei Monaten, was der Laufzeit der Studien entspricht. Zum anderen betrachteten sie die Daten in einem Langzeithorizont von einem Jahr, der mit dem typischen Verlauf der Erkrankung korrespondiert.

Dann errechnete das IQWiG den Preis beziehungsweise Preiskorridor, zu dem das Medikament als "effizient" gelten kann. In einem dritten Schritt ermittelte das IQWiG, welche finanziellen Auswirkungen es hätte, wenn die Preise entsprechend angepasst würden.

Aktuelle Preise deutlich höher als angemessen

Das Verhältnis zwischen ihrem Nutzen für die Patienten und dem Betrag, den die Kassen dafür erstatten, weist bei den Wirkstoffen deutliche Unterschiede auf. Bei allen vier Medikamenten liegt der aktuelle Erstattungsbetrag über den aus den jeweiligen Effizienzgrenzen abgeleiteten "angemessenen" Preisen.

Geringes Einsparpotenzial

Trotz der zum Teil erheblichen Preisdifferenzen liegt das Einsparpotenzial bezogen auf das gesamte Gesundheitssystem bei nur wenigen Prozent. Das liegt laut IQWiG vor allem daran, dass die Arzneimittel bei der Behandlung der Depression nur einen geringen Anteil an den Gesamtausgaben haben. Zu Buche schlagen hier vor allem Klinikaufenthalte. Zudem werden die Medikamente, bei denen die Differenz zwischen dem aktuellen und dem zusatznutzenbereinigten Erstattungspreis am größten ausfällt, vergleichsweise selten verordnet.

"Es gibt ein klares Ergebnis: Das Nutzen-Kosten-Verhältnis der vier Wirkstoffe ist sehr unterschiedlich und theoretisch müssten die Preise zum Teil erheblich sinken, um im Verhältnis zu den Therapiealternativen effizient zu sein, wie es in der Sprache der Gesundheitsökonomie heißt", sagt Andreas Gerber-Grote, Leiter des Ressorts Gesundheitsökonomie im IQWiG.

Berichtsergebnisse nicht unmittelbar entscheidungsrelevant

Seitdem der Auftrag erteilt wurde, hat sich die Rechtslage durch das Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) allerdings geändert. Deshalb kann der G-BA derzeit keine unmittelbaren Entscheidungen auf dieser Basis fällen. Nach alter Gesetzeslage sollten die Ergebnisse einer vom G-BA in Auftrag gegebenen KNB Basis für die Entscheidung sein, einen "Höchstbetrag" für Arzneimittel festzulegen.

Das 2011 in Kraft getretene AMNOG sieht eine regelhafte Nutzenbewertung für alle neu zugelassenen Medikamente vor. Können sie einen Zusatznutzen gegenüber herkömmlichen Wirkstoffen belegen, soll der GKV-Spitzenverband mit dem jeweiligen Hersteller über einen "Erstattungsbetrag" verhandeln, der diesem Zusatznutzen angemessen ist. Können sie sich nicht einigen, wird der Betrag von einer Schiedskommission festgelegt.

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