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jameda muss Daten nicht herausgeben

jt/pm
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Viele Ärzte stehen Bewertungsportalen skeptisch gegenüber - sie fürchten Manipulationen und Verleumdung. Eine Kinderärztin scheiterte nun mit einer Klage gegen den Marktführer jameda.

Das Landesgericht München I hat eine Kinderärztin abgewiesen, die das Bewertungsportal jameda auf Herausgabe der Kontaktdaten eines Kommentators verklagt hatte. Damit bestätigten die Richter den Schutz der Anonymität von Autoren von Online-Bewertungen.

Datenschutz geht vor

Die Ärztin wurde auf dem Portal anonym als "sehr pampig", "sehr gestresst" und ihre Entscheidungen als "sehr fragwürdig" geschildert. Als sie sich an Jameda wandte, weil sie sich durch die Bewertung in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt fühlte, verweigerte ihr das Portal die Herausgabe der Kontaktdaten mit Verweis auf den Datenschutz.

Autoren dürfen anonym bleiben

Das Gericht gab jameda mit seiner Entscheidung vom 3. Juli recht: Die Herausgabe personenbezogener Daten durch einen Telemedienanbieter sei nur zulässig, wenn der Autor eingewilligt hat oder die Daten zur Strafverfolgung oder zur Gefahrenabwehr verlangt werden. Diese Voraussetzung sahen die Richter im Fall der Kinderärztin aber nicht gegeben. Weiter betonte das Gericht, dass die jameda den Autoren, die Ärzte bewerten, zu Recht Anonymität gewährt.

"Wir freuen uns, dass das LG München I uns in unserer Linie, Kontaktdaten von Nutzern auch auf Aufforderung durch Ärzte oder Anwälte nicht herauszugeben, so deutlich bestätigt hat. Die Anonymität unserer Nutzer ist uns sehr wichtig, daher hat dieses Urteil für uns große Bedeutung", sagt Dr. Philipp Goos, Geschäftsführer von jameda.

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