Europäischer Zahnärzteverband (CED)

Keine Sonderregeln für Dentalketten bei der Berufsaufsicht

sg/pm
Nachrichten
Auf seiner Frühjahrsvollversammlung am 24. und 25. Mai 2019 in Wien forderte der Europäische Zahnärzteverband (Council of European Dentists, CED), dass es keine Sonderregeln für investorenbetriebene Dentalketten geben dürfe.

Stattdessen müssten sie Mitglied in den Zahnärztekammern sein, nur so sei eine einheitliche Fachaufsicht sichergestellt, die die Patienten schützt, heißt es in einer Mitteilung der Bundeszahnärztekammer (BZÄK).

Demnach waren sich Vertreter aller nationalen Zahnärzteverbände und -kammern darin einig, dass nicht nur der einzelne Zahnarzt, sondern auch investorenbetriebene Dentalketten als juristische Personen den gleichen berufsrechtlichen Regeln und der gleichen Aufsicht unterworfen sein müssen.

"Wir alle teilen die Sorge, dass sich das Engagement von Finanzinvestoren, deren Hauptziel die Gewinnmaximierung ist, am Ende gegen die hohe Qualität der Versorgung und damit gegen die Patienten wendet", wird in der Mitteilung CED-Präsident Dr. Marco Landi zitiert.

BZÄK-Präsident Dr. Engel: "Gleiche Regeln für alle"

Auf der nächsten Vollversammlung solle daher klar Position bezogen werden, so der Dachverband. Alle zahnärztlichen Einrichtungen, ungeachtet ob Einzelpraxis oder Dentalkette, sollten dem gleichen Berufsrecht und - soweit vorhanden - der Kontrolle der Kammern unterliegen müssen, um eine gute Qualität der Versorgung sicherzustellen.

Die Sicht der deutschen Delegation beschreibt BZÄK-Präsident Dr. Peter Engel wie folgt: "Wir müssen sicherstellen, dass über die gleiche Berufsaufsicht in den Zahnärztekammern gleiche Regeln für alle gelten. Dort, wo es in Europa Zahnärztekammern gibt, müssen auch Dentalketten aus Gründen des Patientenschutzes Kammermitglieder sein. Dieses Signal geht von Wien aus!"

Schwerpunkt der Frühjahrsberatungen waren aktuelle gesundheitspolitische Entwicklungen auf europäischer Ebene und die Auswirkungen des EU-Binnenmarktes für Dienstleistungen auf die zahnärztliche Versorgung. Inhaltlich knüpfte das CED dabei an die Umsetzung der jüngst verabschiedeten EU-Richtlinie für eine Verhältnismäßigkeitsprüfung von Berufsrecht sowie die jüngste Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Werbung von Zahnärzten an.

Bereits im November 2018 verabschiedete der CED eineResolution zum Thema "Dentalketten in Europa".

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