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KZBV lehnt Verhältnismäßigkeitsprüfung ab

pr
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Die von der EU geplante erweiterte Verhältnismäßigkeitsprüfung von Berufsregulierungen wird von der KZBV abgelehnt. Sie führe zur Überregulierung und widerspreche dem Subsidiaritätsprinzip.

Der Vorstand der KZBV machte in einem Schreiben an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie deutlich, dass die im EU-Dienstleistungspaket vorgesehene Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen unverhältnismäßig sei und die Mitgliedsstaaten in ihren Entscheidungsbefugnissen massiv einschränke. Mit der geforderten umfangreichen Begründungs- und Übermittlungspflicht entstünde ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand und höhere Kosten. Der beabsichtigte Bürokratieabbau würde zum genauen Gegenteil führen.

Hintergrund: EU will mehr Transparenz

Zum Hintergrund: Das EU-Dienstleistungspaket besteht aus vier verschiedenen Maßnahmen (siehe auch zm-online:"Das Paket, das keiner haben will") Für die Gesundheitsberufe spielt die Verhältnismäßigkeitsprüfung eine Rolle. Damit will die Kommission mehr Transparenz für Berufsvorschriften schaffen: Die EU-Mitgliedstaaten sollen in Zukunft schon im Vorfeld prüfen, ob neue oder geänderte nationale Berufsvorschriften gerechtfertigt, notwendig und verhältnismäßig sind. Das betrifft zum Beispiel auch die Berufsordnungen von Ärzten und Zahnärzten. Ziel ist, eine bessere Vergleichbarkeit zwischen den Mitgliedstaaten herzustellen.

KZBV: Prüfung der Verhältnismäßigkeit findet bereits statt

Die KZBV hält den Richtlinienentwurf für nicht erforderlich, da die Verhältnismäßigkeitsprüfung bereits stattfinde. Auf europäischer Ebene habe der EU-Gesetzgeber mit der Änderung der Berufsanerkennungsrichtlinie und der IMI-Verordnung, die in der Berufsqualifikationsrichtlinie verankert sei, Kriterien für die Verhältnismäßigkeit benannt. Ein engmaschiges Analyseraster, wie es jetzt von der EU vorgesehen sei, lehnt die KZBV ab.

Ferner, so die KZBV, fehle der EU-Kommission die Gesetzgebungskompetenz. Der Europäische Gerichtshof habe in seiner Rechtsprechung anerkannt, dass jeder Mitgliedsstaat selbst bestimmen könne, welche Berufe reglementiert werden und auf welchem Niveau die Reglementierung erfolgen könne. Außerdem sei gesetzlich festgelegt, dass für den Bereich der Gesundheitsdienstleistungen ausschließlich die Mitgliedsstaaten zuständig seien. Der jetzige Richtlinienentwurf widerspreche dem Subsidiaritätsprinzip.

Für den Fall, dass die EU-Kommission an ihrem Vorschlag festhält, spricht sich die KZBV für die Herausnahme der Gesundheitsdienstleistungen aus dem Entwurf aus.

BZÄK: Besondere Rolle der Freiberufler beachten

Ähnlich argumentiert auch die BZÄK. „Wir fordern insgesamt, die Gesundheitsberufe aus dem Verhältnismäßigkeitstest herauszunehmen. Es sollte auch eine Kohärenz zur Dienstleistungs- und zur Verbraucherschutzrichtlinie geschaffen werden, denn dort wird man der besonderen Rolle der Gesundheitsberufe bereits gerecht,“ betonte BZÄK-Präsident in seinem letztenLeitartikelin den zm.

Die BZÄK hat die Pläne aus Brüssel sofort nach Bekanntgabe Anfang des Jahres stark kritisiert. Seitdem setzt sich zusammen mit dem Bundesverband der Freien Berufe (BFB) vehement gegen die geplanten Regelungen der Kommission ein, beide Verbände sehen die Freien Berufe massiv bedroht und fahren auf EU-Ebene wie auch national eine gemeinsame Strategie dagegen (siehe auch z-online:"Einsatz in Brüssel"). Auch Bundestag und Bundesrat hatten Anfang März ebenfalls deutliche Kritik am geplanten Dienstleistungspaket geübt. (siehe zm-online:"Neue Übergriffe aus Brüssel").

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