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Mindestlohn: Gelockerte Stundenaufzeichnung

sg
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Die mit dem seit Januar 2015 geltenden Mindestlohngesetz verbundenen Dokumentationspflichten sind zum 1. August vom Bund gelockert worden.

Für Arbeitgeber besteht keine Verpflichtung zur Erstellung, Aufbewahrung und Bereithaltung der Stundenaufzeichnung mehr, wenn das Monatsentgelt des Arbeitnehmers höher ist als 2.000 Euro brutto - und nachweislich 12 Monate gezahlt wurde. Das hat das Bundesarbeitsministerium mit der Überarbeitung der Mindestlohndokumentationspflichtverordnung festgelegt. Zudem sind auch enge Familienangehörige (Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Kinder und Eltern des Arbeitgebers), die im Betrieb mitarbeiten, von der Aufzeichnungspflicht befreit.

Bisher brauchten Arbeitgeber keine Aufzeichnungen vorzunehmen, wenn Arbeitnehmer monatlich über 2.958 Euro verdienten. Diese Verdienstgrenze bleibt allerdings auch weiterhin bestehen. 

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