Medizin

Neue Richtlinie zur Feststellung des Hirntodes

ck/pm
Nachrichten
Die Bundesärztekammer (BÄK) hat die fortgeschriebene Richtlinie zur Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls veröffentlicht. Mit ihr werden die Voraussetzungen für Diagnose, Untersuchungsmethoden und Qualifizierung der Ärzte präzisiert.

In der vierten Fortschreibung der Richtlinie werden die medizinischen Voraussetzungen für die Diagnostik des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls, die apparativen Untersuchungsmethoden und die Qualifikationsanforderungen für die Ärzte konkreter gefasst.

Die Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls erfolgt in drei Stufen:

1. Voraussetzung bleibt der zweifelsfreie Nachweis einer akuten schweren primären oder sekundären Hirnschädigung sowie der Ausschluss reversibler Ursachen.

2. In einem zweiten Schritt müssen alle in den Richtlinien geforderten klinischen Ausfallsymptome nachgewiesen werden. Danach muss die Irreversibilität der klinischen Ausfallsymptome bestätigt werden. Auf diesem Vorgehen beruht die Sicherheit der Todesfeststellung.

Als neue apparative Methoden für den Nachweis des zerebralen Zirkulationsstillstandes haben die in der klinischen Praxis etablierten Verfahren der Duplexsonografie und Computertomografie-Angiografie Eingang in die Vierte Fortschreibung der Richtlinie gefunden.

3. Der irreversible Hirnfunktionsausfall muss unverändert von mindestens zwei dafür qualifizierten Ärzten unabhängig voneinander und übereinstimmend festgestellt und dokumentiert werden. Dabei müssen die Ärzte wie bisher über eine mehrjährige Erfahrung in der Intensivbehandlung von Patienten mit akuten schweren Hirnschädigungen verfügen.

Diese Regelung, durch die die Basis der praktischen Erfahrung in der Diagnostik sichergestellt werden soll, wurde jetzt formal und inhaltlich präzisiert: So müssen die den irreversiblen Hirnfunktionsausfall feststellenden und dokumentierenden Ärzte Fachärzte sein mit den erforderlichen Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten, um die Indikation zur Diagnostik eines irreversiblen Hirnfunktionsausfalls zu prüfen, die klinischen Untersuchungen durchzuführen und die angewandte apparative Zusatzdiagnostik im Kontext der diagnostischen Maßnahmen beurteilen zu können. Mindestens einer der feststellenden Ärzte muss demnach ein Facharzt für Neurologie oder Neurochirurgie sein.

Vom Bundesgesundheitsministerium wurde die Richtlinie bereits genehmigt.

Die Richtlinie können Siehierherunterladen.

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