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Neuer ärztlicher Leitfaden gegen Kindesmissbrauch

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eb/dpa
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Die Diagnose einer Misshandlung fällt Ärzten oft schwer. Ein neuer Ratgeber im Internet soll ihnen dabei helfen, Kindesmissbrauch zu erkennen und die notwendigen Schritte einzuleiten.

Wenn Jungen und Mädchen mit Verletzungen in einer Praxis oder Klinik vorgestellt werden, ist häufig kein eindeutiges Zeichen von Gewaltanwendung zu sehen. Die behandelnden Mediziner sind in dem Dilemma, den kleinen Patienten schützen zu wollen, ohne die Eltern vorzuverurteilen. Der am Mittwoch in Hannover vorgestellte "Ärztliche Leitfaden Kinderschutz" enthält praktische Tipps für das Erkennen von Vernachlässigung, Misshandlung und sexuellen Missbrauch. 

Verdachtsfälle abklären

Bei einem Verdacht können Ärzte sdie niedersächsische Kinderschutzambulanz um Rat fragen. Sie ist am Institut für Rechtsmedizin der Medizinischen Hochschule Hannover angesiedelt. "Unser Ziel ist die Abklärung von Verdachtsfällen, noch bevor eine Strafanzeige gestellt wurde", sagte die Leiterin, Prof. Anette Debertin. 

Seit dem offiziellen Start Anfang 2011 ließen sich mehr als 300 Kinder- und Klinikärzte von den Spezialisten beraten. Befunde, Fotos oder Röntgenbilder können anonymisiert übermittelt werden. Knapp 130 Kinder im Alter von einem Monaten bis 18 Jahren wurden bisher von den Rechtsmedizinern untersucht. "In rund 20 Prozent der Fälle bestätigte sich der Verdacht, dann wurden fast immer Ermittlungen eingeleitet", berichtete die Wissenschaftlerin. 

Gut ein Viertel der Tatverdächtigen wurde entlastet

Rund ein Viertel der Tatverdächtigen - oft die Väter oder Stiefväter - wurden dagegen durch die Untersuchung vom Missbrauchsverdacht entlastet. "Rötungen und sogar Blutungen im Genitalbereich können zum Beispiel auch durch Hautkrankheiten verursacht sein." 

Der digitale Ratgeber ist von der Ärztekammer Niedersachsen mit auf den Weg gebracht worden. Vizepräsident Gisbert Voigt, selbst Kinderarzt in Melle bei Osnabrück, rät Kollegen bei einem Misshandlungsverdacht, zunächst das Gespräch mit den Eltern zu suchen. Erste Ansprechpartner seien in der Regel Beratungsstellen und das örtliche Jugendamt, nicht die Polizei. "Die direkte Strafverfolgung ist nur dann zu rechtfertigen, wenn akute Gefahr für das Leben des Kindes besteht", sagte Voigt. 

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