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Nicht jeder Vorwurf ist ein Behandlungsfehler

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Knapp 15.000 Patienten haben im vorigen Jahr wegen des Verdachts auf einen Behandlungsfehler Hilfe bei den Krankenkassen gesucht. In 4.064 Fällen und damit in jedem vierten Fall bestätigten die Gutachter den Verdacht der Patienten. Das geht aus der Jahresstatistik der Behandlungsfehler-Begutachtung hervor.

Die Zahl der gutachterlich festgestellten Fehler ist im Vergleich zum Jahr 2014 erneut leicht angestiegen. 2015 gingen die Gutachter in 14.828 Fällen einem Behandlungsfehlervorwurf nach - im Vorjahr waren es noch 14.663 Fälle. Dabei ging es um medizinische und zahnmedizinische Behandlungen sowie um Kranken- und Altenpflege. Die Frage: „Liegt ein Behandlungsfehler vor und hat der Patient einen Schaden erlitten?“ bejahten die ärztlichen Gutachter des Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) in mehr als jedem vierten Gutachten (27,3 Prozent) - also in 4.064 Fällen.

"Qualitätsförderung funktioniert in der Zahnmedizin zuverlässig!"

Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstandes der KZBV äußerte sich anlässlich der Veröffentlichung des Behandlungsfehlerreports mit folgenden Worten: „Zahnärzte zählen mit zu den am häufigsten konsultierten Facharztgruppen. Unsere Qualitätsförderung funktioniert zuverlässig und gewährleistet in Praxen und Kliniken ein hohes Maß an Sicherheit für die Patienten. Dies können auch die MDK-Zahlen letztlich nicht infrage stellen. Denn den Zahlen des MDK stehen immerhin etwa 90 Millionen Behandlungsfälle pro Jahr bei gesetzlich Versicherten gegenüber.“

Unabhängig von den im MDK-Report ausgewiesenen Behandlungsfehlern arbeitet die Zahnärzteschaft an einer weiteren Verbesserung der Behandlungsqualität. „Mit dem Berichts- und Lernsystems CIRS dent - Jeder Zahn zählt! lebt der zahnärztliche Berufsstand eine positive Fehlerkultur: wenn schon unerwünschte Ereignisse passieren, sollen zumindest die Kollegen die Chance haben, daraus zu lernen“, erklärte Dr. Peter Engel, Präsident der Bundeszahnärztekammer.

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