Urteile

Patient stirbt an Fentanyl-Pflaster

ck/dpa
Nachrichten
Wegen fahrlässiger Tötung eines Patienten ist ein Bereitschaftsarzt am Montag vom Amtsgericht München zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt worden.

Der 57 Jahre alte Mediziner hatte einem Reiseunternehmer aus Bremen gegen einen Hexenschuss ein Fentanyl-Pflaster verabreicht. Der 46 Jahre alte Patient starb nach fünf Tagen an Sauerstoffmangel des Gehirns. Fentanyl ist ein starkes Schmerzmittel, das dem Betäubungsmittelgesetz unterliegt. Sein Einsatz war in diesem Fall laut Urteil völlig fehl am Platz. 

Der Unternehmer hatte sich im Februar 2011 beim Abbau seines Standes auf einer Freizeitmesse in München überhoben. Beim Eintreffen des Angeklagten im Hotel war der 46-Jährige kaum bewegungsfähig und extrem empfindlich gegen Berührungen. Er sprach aktuell von einem Hexenschuss und berichtete von einer früheren Untersuchung im  Computertomografen wegen Verdachts eines Bandscheibenvorfalls.

Behandlung war nicht angebracht

Der Bereitschaftsarzt spritzte Morphin und ließ das mehrere Tage wirksame Pflaster da. Der Angeklagte will den Patienten auf die Risiken des unter das Betäubungsmittelgesetz fallenden Fentanyls hingewiesen haben: "Ich sagte ihm, er solle mich vor der Anwendung unbedingt anrufen." 

Tags darauf fand das Hotelpersonal den Gast in seinem Zimmer nicht mehr ansprechbar vor. Der Notarzt reanimierte ihn, doch im Krankenhaus fiel der Patient ins Koma und starb nach fünf Tagen. Nach Angaben der Witwe war ihr Mann sehr sportlich und kerngesund. Laut Gutachten war der Tod des Unternehmers eine Folge der Fentanyl-Behandlung. Diese sei bei den angegebenen Beschwerden nicht angebracht gewesen.

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