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Patientenrechte: Kassen müssen mehr aufklären

pr
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Viele Bürger fühlen sich über ihre Patientenrechte von ihren Ärzten gut informiert. Bei den Infos der Kassen sehen sie jedoch Defizite. Das zeigt eine neue Studie des IGES-Instituts, die der Patientenbeauftragte der Bundesregierung jetzt in Berlin vorstellte.

Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Staatssekretär Karl-Josef Laumann, hatte die Studie beim IGES-Institut in Auftrag gegeben, um zu prüfen, wie das Patientenrechtegesetz wirkt. Drei Jahre nach Inkrafttreten zeigt sich folgendes Bild: 

  • Vier von fünf befragteBürger fühlten sich von ihren Ärzten völlig oder ausreichend informiert. Mit der Aufklärung vor einer Operation sind neun von zehn Befragten sehr zufrieden oder zufrieden.

  • Spezifische Regelungen des Patientenrechtegesetzes kannten die Befragten nach eigenen Angaben jedoch mehrheitlich nicht.

  • Wissensdefizite zeigten sich vor allem gegenüber den Krankenkassen, wenn es um Kostenerstattung und die Unterstützung von Behandlungsfehlern ging, sowie im Hinblick auf die Offenbarungspflicht des Arztes beim Verdacht auf Behandlungsfehler.

Durch den Arzt gut aufgeklärt

93 Prozent der Patienten und Versicherten (insgesamt wurden 527 Personen befragt) hielten die Festschreibung der Rechte von Patienten gegenüber Ärzten für wichtig, und 95 Prozent hielten die Festschreibung gegenüber den Kassen für wichtig. 96 Prozent der Befragten gaben an, über medizinische Maßnahmen durch den Arzt aufgeklärt worden zu sein. 

11 Prozent der  Versicherten und Patienten hatten spezifische Kenntnisse der wesentlichen Bestimmungen im Patientenrechtegesetz, 28 Prozent hatten Kenntnis einiger Bestimmen. 60 Prozent hatten kaum beziehungsweise keine spezifischen Kenntnisse.  Bei den befragten Ärzten kannten 32 Prozent das Gesetz nur vom Hörensagen.

Staatssekretär sieht Handlungsbedarf

Staatssekretär Laumann sieht, wie er auf der Pressekonferenz zur Vorstellung der Studie in Berlin betonte, in einigen Bereichen Handlungsbedarf. 21 Prozent der Befragten hätten angeben, Informationen zu Behandlungsfehlern nur auf Nachfrage erhalten zu haben. Nur 39 Prozent seien über Fristen für die Bearbeitung von Leistungsanträgen informiert gewesen. Auch wüssten nur 48 Prozent, dass bei einem Verdacht auf einen Behandlungsfehler eine Unterstützung durch die Kasse gesetzlich vorgeschrieben sei. Es sei unzureichend, dass nur 62 Prozent der Versicherten wüssten, dass Ärzte verpflichtet seien, über Behandlungsalternativen aufzuklären.

Laumann betonte, er habe bereits eine weitere Studie in Auftrag gegeben. Dort solle untersucht werden, ob Versicherte tatsächlich so oft große Probleme hätten, ihre Rechte gegenüber den Kassen durchzusetzen, wie dies in der Öffentlichkeit berichtet würde. Er wolle auch erfahren, in welchem Ausmaß Kassen Leistungen, die den Versicherten zustehen, ablehnen oder nur im Widerspruchsverfahren genehmigen. Laumann weiter: "Sicherlich wird man an konkreten Stellen über Gesetzesänderungen, über Sanktionen oder finanzielle Anreize reden müssen."

Die IGES-Studie beruht auf Auswertungen von Patienten- und Versichertenbefragungen, von Literatur, Rechtsprechung und Sekundärdaten, sowie auf Befragungen von 23 Verbänden und von Rechtsexperten. Weitere Infos zum Thema sowie die komplette Studie zu den Wirkungen des Patientenrechtegesetzes sindhierabrufbar.

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