Nachricht

PKV: Ältere zahlen nicht unbedingt mehr als Jüngere

pr/pm
Nachrichten
Dass PKV-Versicherte im Alter nicht zwangsläufig höhere Prämien als Jüngere zahlen müssen, zeigt eine neue Studie des IGES-Instituts im Auftrag des größten privaten Krankenversicherers Debeka.

Das Institut untersuchte rund 716.00 Vollversicherte der Debeka der Jahre 1995 bis 2015 aus den Geburtenjahrgängen 1974 und früher. 

Sprunghafte Beitragserhöhungen gab es bei etwa jedem fünften Versicherten

Demnach stiegen die Prämien für alle untersuchten PKV-Versicherte im Mittel jährlich um 2,9 Prozent. Sprunghafte Beitragserhöhungen gab es bei etwa jedem fünften Versicherten. Starke Beitragssteigerungen im Vergleich zur GKV betrafen vor allem Arbeitnehmer, Selbstständige und Statuswechsler. Ursache der Beitragsveränderungen waren meist individuell vereinbarte tarifliche Änderungen im Alter.

Die 41- bis 50-jährigen beihilfeversicherten Männer 2015 zahlten durchschnittlich eine Prämie in Höhe von 168 Euro monatlich für ihren Versicherungsschutz. Bei den 71- bis 80-Jährigen waren es mit 182 Euro nur wenig mehr. Bei den Nicht-Beihilfeversicherten, etwa Selbstständigen und Angestellten, betrugen die durchschnittlichen Prämien für einen 71- bis 80-Jährigen 413 Euro und für einen 41- bis 50-Jährigen 359 Euro.

Damit schneidet die PKV im Beitragsvergleich mit der GKV laut IGES gut ab. Je nach betrachtetem Zeitraum könnten die Steigerungen sogar niedriger sein. So ergab sich über die vergangenen zehn Jahren (2006 bis 2015) gerechnet im Gesamtdurchschnitt in der PKV eine Steigerung von 2,2 Prozent pro Jahr. In der GKV lag die Steigerung bei 3,7 Prozent pro Jahr. 

413 Euro PKV versus 421 Euro GKV

Die monatlichen Prämien für männliche Beihilfeberechtigte der Debeka lagen im Jahr 2015 bei durchschnittlich 193 Euro, für Nicht-Beihilfeberechtige bei 413 Euro. Letztere zahlten der Studie zufolge somit nach mindestens 20 Jahren Versicherungszugehörigkeit durchschnittlich etwa acht Euro weniger als ein GKV-Versicherter mit einem durchschnittlichen Bruttoeinkommen, der auf 421 monatlich kommt.

Insgesamt bilanzieren die Studienautoren, dass die Beiträge für die Mehrheit der Beihilfeversicherten nicht stark gestiegen sind. Für die Arbeitnehmer und Selbstständige waren die Beitragssteigerungen allerdings höher. Das Fazit der Studie: Um sprunghaften Beitragsentwicklungen künftig entgegenzuwirken, müssten die gesetzlich vorgeschriebenen Beitragsanpassungsreglungen geändert werden. So könnten hohe Beitragssprünge wegen Anpassungen seitens der Versicherer vermieden werden.  

Melden Sie sich hier zum zm Online-Newsletter an

Die aktuellen Nachrichten direkt in Ihren Posteingang

zm Online-Newsletter


Sie interessieren sich für einen unserer anderen Newsletter?
Hier geht zu den Anmeldungen zm starter-Newsletter und zm Heft-Newsletter.