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PZR: eine wirksame Erhaltungstherapie

ck/sg/pm
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Aus der Sicht des Deutschen Arbeitskreises für Zahnheilkunde (DAZ) ist die sorgfältig durchgeführte PZR ein Beispiel für eine "Zusatzleistung“, die mit gutem Gewissen empfohlen werden kann.

Anders sei es mit vielen anderen Leistungen, für die überhaupt keine Studien und kaum Erfahrungswerte existierten. Für manche Zusatzleistung gebe es sogar bei wenigen Erfahrungswerten Hinweise auf negative Effekte. Darauf verwiesen der DAZ und die Initiative Unabhängige Zahnärzte Berlin (IUZB) e.V.auf ihrer diesjährigen Herbsttagung in Berlin.

Anlass für diese Richtigstellung: ein Referat von Prof. Dr. Bertram Häussler vom Berliner IGES-Forschungsinstitut auf der Veranstaltung. Häussler legte die Evidenzansprüche dar, die die gesetzlichen Krankenkassen an Leistungen stellen, die in ihren Katalog aufgenommen werden sollen.

In der anschließenden Diskussion wurde den Veranstaltern zufolge deutlich, "dass die gern geforderte Evidenz für das zahnärztliche Handeln eher ein stilles Mauerblümchendasein führt". Der bestehende Leistungskatalog der Krankenkassen im Bereich Zahnmedizin enthalte nur sehr wenig Evidenzgestütztes.

Die totale Evidenz - ein Ding der Unmöglichkeit

"Angesichts des gigantischen Aufwands, den Studien mit gutem Evidenzniveau erfordern, wird es vermutlich nie möglich sein, alle zahnärztlichen Interventionen in dieser Weise zu untersuchen", so der DAZ. Allerdings würden auch kaum Anstrengungen unternommen, wenigstens einzelne wichtige oder besonders invasive Interventionen entsprechend zu untersuchen.

Beispielhaft wurde die PZR besprochen. Wie der Medizinische Dienst der Krankenkassen in seiner Studie zu individuellen Gesundheitsleistungen (iGeL) berichtet, gebe es keine Studien, die nachweisen, dass die PZR bei Patienten ohne parodontale Erkrankung dem Zahnerhalt dient.

Kariesprotektiv und zahnerhaltend

Laut DAZ gibt es aber nichtsdestotrotz viele Studien, die belegen, dass die PZR eine parodontale Erhaltungstherapie darstellt und eine intensive Fluoridierung kariesprotektiv wirkt, wobei es keine exakte allgemeingültige Definition der PZR gibt.

Krankenkassen machen es sich leicht

"In dieser Situation ist es für die Krankenkassen ein Leichtes, mit Hinweis auf die fehlende Evidenz eine Leistungsverpflichtung zurückzuweisen, auch wenn sich die überwiegende Mehrheit der Zahnärzte aus der Erfahrung heraus und auch aufgrund der für diese Behandlung relativ guten Datenlage verpflichtet fühlt, zur PZR zu raten", schreibt der DAZ.  

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