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So wird aus Fehlern gelernt

nh/pm
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Jeder unzufriedene Patient ist einer zu viel. Natürlich. Aber Fehler passieren. Für das Jahr 2014 weist der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) 556 bestätigte Behandlungsfehler für die Zahnmedizin aus. Kein Grund zur Sorge, sagen KZBV und BZÄK. Denn insgesamt zeigen die Zahlen mit jährlich rund 90 Millionen GKV-Therapien: Die Instrumente zahnärztlicher Qualitätsförderung sind zuverlässig.

Insgesamt gingen über 14.600 Vorwürfe zu Behandlungsfehlern im vergangenen Jahr bei den Krankenkassen ein. In jedem vierten Fall bestätigten die Gutachter des MDK den Verdacht der Patienten. Die höchste Quote an bestätigten Behandlungsfehlern findet sich dabei in der Pflege - gefolgt von der Zahnmedizin mit 556 bestätigten Vorwürfen. 

Natürlich ist jeder unzufriedene Patient einer zu viel.

„Natürlich ist jeder unzufriedene Patient einer zu viel. Trotzdem muss man alle vorhandenen Zahlen betrachten“, erklärt Prof. Dietmar Oesterreich, Vizepräsident der Bundeszahnärztekammer (BZÄK). Jährlich gibt es in der Zahnmedizin rund 90 Millionen Behandlungsfälle allein bei GKV-Patienten - gemessen an dieser Gesamtzahl seien 556 bestätigte Behandlungsfehler eine äußert geringe Quote, betont Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstandes der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) und dies sei ein Beleg dafür, dass in Praxen seit langem bewährte Systeme des Qualitätsmanagements und der Fehlervermeidung zuverlässig etabliert sind - dazu zählen Patientenberatungsstellen der Zahnärztekammern und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen, ein geregeltes Gutachterwesen sowie gesetzlich vorgegebene Schlichtungsstellen.

Wo Menschen arbeiten, passieren Fehler.

Wo Menschen arbeiten, ließen sich Fehler nie völlig vermeiden, sagt Eßer. Zentrale Aufgabe des Berufsstandes sei es daher, vorhandene Mechanismen zur Fehlervermeidung fortlaufend zu verbessern und die Wahrscheinlichkeit für Behandlungsfehler weiter zu verringern.

Bereits im vergangenen Jahr haben KZBV und BZÄK gemeinsam die neue Agenda Qualitätsförderung für die zahnmedizinische Versorgung entwickelt. Das Grundsatzpapier verdeutlicht die Positionen des Berufsstandes in Sachen Qualitätssicherung. Es listet die umfangreichen freiwilligen Aktivitäten und Weiterentwicklungen, erläutert besondere Belange der Zahnmedizin, stellt Bezüge zu gesetzlichen Rahmenbedingungen her und gibt Handlungsempfehlungen.

Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) veröffentlicht jedes Jahr eine Statistik der häufigsten Behandlungsfehler auf Grundlage der erstellten Gutachten, wenn sich Versicherte mit einem Behandlungsfehlerverdacht an ihre Krankenkasse gewandt haben. 

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