Leserbriefe

"So würde ich vorgehen"

Dr. Dr. Thomas Neisius
Nachrichten
Leserbrief zum Beitrag „Fremdkörper in der Kieferhöhle“, zm 23/2016, S. 52–58. Sehr geehrte Kollegen Dres. Buttchereit und Kämmerer, vielen Dank für Ihren interessanten Artikel in der zm vom 1.12.2016, dem ich in vielen Punkten zustimme.

 Zu Recht weisen Sie darauf hin, dass sowohl die radikale Ausräumung der entzündlich veränderten Kieferhöhlenschleimhaut als auch die Anlage eines Fensters im unteren Nasengang nach Caldwell-Luc seit langem obsolet ist.

Nach Wegfall des entzündlichen Agens und Sicherstellung der physiologischen Belüftung bilden sich ödematös veränderte Schleimhäute wieder zurück und nehmen ihre Funktion in der physiologischen mukoziliaren Clearance wieder auf, sofern die Sekretstraßen der medialen Kiefer‧höhlenwand durch Fenster oder Narben nicht unterbrochen sind. Genau dies tun Sie jedoch in Ihrem Beispielfall: Wegen Verlegung des Ostium laterale wird ein Fenster zum unteren Nasengang angelegt (siehe S. 54).

Bei einer Dicke der knöchernen medialen Kieferhöhlenwand von etwa 1 mm und einem Weichgewebeüberzug beidseits (nasal und antral) durch Periost und respiratorischem Epithel von nur etwa 0,5 mm ist mit einer Persistenz oder Vernarbung zu rechnen, was die physiologischen Sekretstraßen dauerhaft stört. Für die „Belüftung“ der Kieferhöhle scheint mir die Beseitigung der Verlegung des Hiatus semilunaris durch abschwellende Maßnahmen (Nasenspray; hohe Einlage) oder anatomieerweiternde Maßnahmen (Bougierung des Ostiums; Medialisierung der mittleren Concha; Infundibulotomie) zielführender zu sein.

Anders verhält es sich bei purulenten Sinusitiden. Hier wird eine Schwerkraft- und Spüldrainage notwendig, da mit dem Abtransport auf natürlichem Weg nicht mehr zu rechnen ist. Um auch in diesem Fall Folgeschäden durch ein Fenster im unteren Nasengang auszuschließen, möchte ich auf den „temporären oro-mukosalen Antrum-Stent“ verweisen, den ich bereits in der Zeitschrift „Der MKG-Chirurg 2/2015“ vorstellen durfte. Zur Verdeutlichung erlaube ich mir ein Dränageschema und ein klinisches Bild beizufügen.

Dr. Dr. Thomas Neisius, Berlin

Lesen Sie auch dieAntwort der Autoren I. Buttchereit & P. W. Kämmerer.

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