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Strengere Regeln bei Tod in Pflegeheimen gefordert

sg/dpa
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Nach dem möglichen Insulin-Tod eines Altenheimbewohners in Freiburg fordert die Deutsche Stiftung Patientenschutz strengere Regeln bei Todesfällen in Pflegeeinrichtungen.

Eine sogenannte amtsärztliche Leichenschau sollte zur Pflicht werden, sagte Vorstand Eugen Brysch. Damit werde verhindert, dass beispielsweise nur der Notarzt den Tod eines Menschen feststelle. "Sonst haben Angehörige überhaupt keine Chance auf Aufklärung", sagte Brysch. Es sei denn, die Ärzte würden - wie im Freiburger Fall - stutzig. 

Falsche Insulinabgabe

Dort hatten ein 75 Jahre alter Mann und eine 83 Jahre alte Frau an lebensbedrohlicher Unterzuckerung gelitten. Weil beide nicht als insulinpflichtige Patienten galten bestand der Verdacht, ihnen sei das Diabetes-Medikament gegeben worden. Wenige Tage später starb der Mann. Eine Obduktion ergab, dass die grundlose Verabreichung des Insulins den Tod mitverursacht haben könnte. Die Polizei ermittelt in alle Richtungen. Dabei steht auch ein Tötungsdelikt im Raum. 

"Wiur brauchen eine Kultur des Hinschauens"

"Nirgendwo ist es so leicht zu töten wie in Pflegeheimen", sagte Brysch. Wegen des Alters der Bewohner gehe man oft ungeprüft von einem natürlichen Tod aus. Eine Statistik über Tötungsdelikte in Altersheimen oder über nachträglich korrigierte Angaben über Todesursachen gebe es allerdings nicht.  Dass Morde oder Fehlverhalten von Mitarbeitern wie falsche Vergabe von Arzneimitteln auffielen, liege oft am Zufall, aufmerksamen Kollegen oder Medizinern, sagte Brysch. "Wir brauchen eine Kultur des Hinschauens. Es herrscht aber oft eine Kultur des Wegschauens."

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