Nachricht

Tarifgehälter für ZFA steigen ab Oktober

sf
Nachrichten
Ab 1. Oktober 2012 steigen die Tarifgehälter für Zahnmedizinische Fachangestellte in Hamburg, Hessen, Westfalen-Lippe und dem Saarland linear zunächst um 3,1 Prozent.

Ab Januar 2014 tritt eine weitere Gehaltserhöhung um 2,5 Prozent in Kraft. Darauf hatten sich die Tarifpartner - der Verband medizinischer Fachberufe e.V. und die Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen von Zahnmedizinischen Fachangestellten / Zahnarzthelferinnen (AAZ) - bereits am 3. August in Hamburg geeinigt.

Bis zum 20. September 2012, dem Ende der Erklärungsfrist, war von beiden Seiten jedoch Stillschweigen vereinbart worden. Die stufenweise Steigerung wurde auch auf die Ausbildungsvergütungen übertragen.

Hier gibt es zum 1. Oktober 50 Euro und zum 1. Januar 2014 insgesamt 25 Euro mehr. Die Auszubildenden zur ZFA erhalten somit ab nächstem Monat im ersten Ausbildungsjahr 615 Euro, im zweiten 660 und im dritten 715 Euro. Ab 2014 sind es 640, 685 und 740 Euro monatlich.

Tätigkeitsgruppen von vier auf fünf erhöht

Darüber hinaus wird sich die Anzahl der Tätigkeitsgruppen auf fünf (bisher vier) erhöhen. Zudem wurde der Urlaubsanspruch als Konsequenz auf eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes neu geregelt. Dieser beträgt jetzt für alle 27 Arbeitstage pro Kalenderjahr und erhöht sich nach achtjähriger Beschäftigungsdauer auf 29 und nach weiteren acht Jahren auf 31 Arbeitstage.

In den ersten drei Berufsjahren beginnen die Tarifgehälter nun in Tätigkeitsgruppe I bei 1.602,50 Euro und in Tätigkeitsgruppe II bei 1.723 Euro. Je nach Qualifikation können drei weitere Tätigkeitsgruppen mit einem Zuschlag von 17,5, 25 und 30 Prozent zur Grundvergütung erreicht werden.

Margret Urban, Verhandlungsführerin des Verbandes medizinischer Fachberufe e.V. erklärte dazu: "Grundsätzlich haben wir ein solides Ergebnis erreicht, auch wenn ein einheitlicher Urlaubsanspruch auf der höchsten Stufe für alle nicht durchzusetzen war.“

Ab dem 1. Januar 2013 richtet sich die Staffelung der Urlaubshöhe nach den Beschäftigungszeiten. Ausbildungszeiten sind dabei in voller Höhe und Elternzeiten gegebenenfalls zur Hälfte anzurechnen, berücksichtigt werden alle Beschäftigungszeiten in Zahnarztpraxen.

Positive Anreize für Berufseinsteiger gesetzt

Dr. Elke Vietor von der Arbeitgeberseite verwies darauf, dass nun die Möglichkeit besteht, früher in die zweite Tätigkeitsgruppe aufzusteigen. Dafür sind statt bisher 150 nun nur noch 65 Stunden mit durch die Zahnärztekammer anerkannten Nachweisen notwendig. "Damit“, so die Zahnärztin, "erhöhen wir die Attraktivität des Berufes vor allem für die jungen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen.“

Melden Sie sich hier zum zm Online-Newsletter an

Die aktuellen Nachrichten direkt in Ihren Posteingang

zm Online-Newsletter


Sie interessieren sich für einen unserer anderen Newsletter?
Hier geht zu den Anmeldungen zm starter-Newsletter und zm Heft-Newsletter.