Psychotherapie

Terminservicestellen vermitteln ab Oktober probatorische Sitzungen

mth/pm
Nachrichten
Die Terminservicestellen müssen ab 1. Oktober 2018 Termine für probatorische Sitzungen bei Psychotherapeuten vermitteln. Voraussetzung: Es muss eine zeitnahe Behandlung erforderlich sein. Das teilte die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) mit.

Jeder Patient bekommt zum Abschluss der Psychotherapeutischen Sprechstunde eine individuelle Patienteninformation auf dem Formular PTV 11 mit einem Befundbericht mit Ergebnissen und Empfehlungen für das weitere Vorgehen.

Kreuzen Psychotherapeuten auf dem Formular ab Oktober an, dass eine ambulante Psychotherapie „zeitnah erforderlich“ ist, hat der Patient Anspruch darauf, von denTerminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen)innerhalb von vier Wochen einen Termin für eine probatorische Sitzung vermittelt zu bekommen.

Die Einführung der neuen Formulare erfolgt mit einer Stichtagsregelung. Das heißt, alte PTV 11 können ab dem 1. Oktober nicht mehr verwendet werden. Praxen müssen neue Formulare bestellen – je nach Bezugsweg über die zuständige KV oder direkt bei der Druckerei.

Regionale Umsetzung durch KVen

Die KVen organisieren die Terminservicestellen auf Landesebene. Dafür melden Psychotherapeuten ihrer Kassenärztlichen Vereinigung freie Termine. Bereits seit April 2017 vermitteln die TSS Termine für ein Erstgespräch in einer Psychotherapeutischen Sprechstunde oder für eine Akutbehandlung. „Das Angebot wurde bislang sehr gut angenommen“, heißt es in der KBV-Mitteilung.

Weiterer Ausbau der Terminservicestellen

Das geplante Terminservice- und Versorgungsgesetz vonBundesgesundheitsministerJens Spahnsieht einen Ausbau der Terminservicestellen vor. So sollen darüber künftig auch Termine bei Haus- sowie Kinder- und Jugendärzten vergeben und die Patienten bei der Suche nach Haus- und Kinderärzten unterstützt werden.

Gesetzlicher Auftrag für Terminservicestellen

Die Bundesregierung hatte die KVen mit demVersorgungsstärkungsgesetzverpflichtet, bis zum 23. Januar 2016 sogenannte Terminservicestellen einzurichten. Ihre Aufgabe ist, gesetzlich Krankenversicherten innerhalb einer Woche einen Termin beim Facharzt oder Psychotherapeuten zu vermitteln – wenn eine entsprechend gekennzeichnete Überweisung vorliegt. Wartezeit auf den Termin: höchstens vier Wochen.

Wenn die Terminservicestelle binnen einer Woche keinen Termin bei einem niedergelassenen Facharzt oder Psychotherapeuten mitteilen kann, muss sie dem Patienten einen ambulanten Behandlungstermin in einem Krankenhaus anbieten. Für Psychotherapie gilt: Dort dürfen nur ärztliche und psychologische Psychotherapeuten die Behandlung durchführen, die über die gleiche fachliche Befähigung verfügen wie Vertragspsychotherapeuten. Ein gesetzlicher Anspruch auf einen Termin innerhalb von vier Wochen beim "Wunscharzt" oder "Wunschtherapeuten" besteht nicht. Die Terminvermittlung erfolgt regional durch die KVen.

Sprechstunde seit April 2018 für Patienten Pflicht

Die Psychotherapeutische Sprechstunde ist als neues Angebot im Zuge der umfangreichen Strukturreform der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung zum 1. April 2017 eingeführt worden.

Nach einjähriger Übergangsfrist ist das Erstgespräch seit 1. April 2018 Pflicht. Das heißt, erst wenn ein Patient eine Sprechstunde aufgesucht hat, kann mit probatorischen Sitzungen oder einer Akutbehandlung begonnen werden. Vorgeschrieben sind mindestens 50 Minuten.

Ausnahmen gibt es für Patienten, die aufgrund einer psychischen Erkrankung in einer stationären Krankenhausbehandlung oder rehabilitativen Behandlung waren. Sie können auch nach dem 31. März 2018 ohne vorherige Sprechstunde mit probatorischen Sitzungen oder einer Akutbehandlung beginnen. Dies gilt auch, wenn ein Therapeutenwechsel während einer laufenden Therapie erfolgt.

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