Leserbriefe

Über Anerkennung und Angleichung der DH

Beate Gatermann
Nachrichten
"Sehr geehrte Damen und Herren, in den letzten Wochen erreichten den DDHV nicht korrekte Informationen zum Thema DH und Weiterbildungen, die wir hier kurz erläutern und korrigieren möchten."

Beate Gatermann, RDH USA, RDH CH, Vorsitzende des Deutschen Diplom Dental Hygienikerinnen Verbands (DDHV), schreibt uns zur Nichtvergleichbarkeit der Weiterbildung der vollverschulten Diplom Dental Hygienikerinnen (RDH).

Im derzeit diskutierten Fall dreht es sich um die Ausbildung zur Zahnärztlichen Assistentin und deren Weiterbildung. Leider hat es dieser Beruf zu einer Gleichstellung in der EU noch nicht geschafft, da der Wille zur Anerkennung fehlt. Forderungen zu Angleichungsprüfungen sind für Weiterbildungen relevant und sollten von Arbeitgebern genauer gelesen werden. Für nicht regulierte europäische Berufe muss ein Qualifikationsrahmen festgestellt werden, um eine Gleich‧stellung zu gewährleisten. Diese Angleichungsprüfung ist zum Beispiel für die Weiterbildung von praxisDienste (Praxishochschule) in Köln relevant – und natürlich auch für die Zahnärztekammern und ihre eigenen Weiterbildungen zur DH.

Hingegen ist die Diplom Dental Hygienikerin ein vollverschulter, eigenständiger Studiengang (mit Diplom bzw. Staatsexamen) auf der Ebene einer höheren Fachschule, College oder Universität, allerdings in Deutschland als Studiengang nicht präsent. In allen Ländern, außer Deutschland (und Frankreich sowie Österreich), gibt es dafür einen geschützten Berufs‧titel mit einer Registriernummer (RDH = Registered Dental Hygienist). Das ist im Prinzip derselbe Vorgang wie hierzulande bei Zahnärzten und ihrer Zulassung. Dass diese Diplom-DHs seit über 44 Jahren keiner ZÄK-Zulassung unterstanden, liegt dem DDHV in schriftlicher Form vor, denn der Berufstitel Diplom Dental Hygienikerin ist in Deutschland noch nicht existent. Es ist lediglich eine Fortbildung mit diesem Titel versehen worden. Somit kann es auch keine Gleichstellung in diesem Sinne geben. Diplom-DHs haben keine weitere Prüfungen in Deutschland – außer für Röntgen – zu absolvieren. Das ist uns auch aus Brüssel nun erneut und schon mehrfach bestätigt worden.

Im Klartext: Wir benötigen – auch aus dem Ausland mit Diplom kommend – in Deutschland keine weiteren Prüfungen. Es gibt auch keine Möglichkeit einer Anerkennung. Dies ändert sich erst mit einem staatlich anerkannten Berufsbild-Status, wobei ein neues Berufsbild dem Bundesministerium für Gesundheit obliegt und vom DDHV schon mehrfach beantragt worden ist.

Die Diplom Dental Hygienikerin ist der Deutschen Dentalhygienikerin abrechnungsmäßig gleichgestellt. Die von uns in Deutschland aufgebaute Arbeitsweise wurde schlichtweg kopiert und konvertiert.Dann gibt es noch intensive Diskussionen über den Qualifi‧kationsrahmen, was an wen in einer Praxis delegiert werden darf. Das finden wir eigentlich abstrus, denn die Zahnarztpraxen und Arbeitgeber sollten diese Liste längst kennen. Vor allem auch, um das Damoklesschwert der angedrohten Strafbarkeit zu eliminieren. Sie ist abrufbar über www.lzkbw.de/PHB/html/qs.html (siehe 2.20 Personal, 2.20.1 Personal in der Zahnarztpraxis, Ziffer 1.2, ab Seite 10). Leider halten sich viele Zahnarztpraxen nicht an diese Vorgaben, vor allem was nicht qualifiziertes Personal anbelangt. Hier teilte uns allerdings noch die BWZÄK telefonisch mit, dass der „Zahnarzt alles delegieren kann“.

Zusätzlich empfehlen wir noch die Lektüre zurP200 etc., über die kürzlich profund recherchiert erschienen ist und wonach ab der Deutschen DH die P200 sehr wohl delegiert und vom Zahnarzt abgerechnet werden darf. Schließlich beinhaltet sie ja keine Chirurgie. Sichtbare Taschentiefe ist mit Luftspray ganz einfach dehnbar, wie der berühmte Kaugummi.Die in den Medien mehrfach erschienene Titulierung „nicht-zahnärztliche“ Mitarbeiter ist schlicht unsauberer Gebrauch der deutschen Sprache. Entweder man ist im zahnärztlichen Bereich tätig – oder eben nicht. Das ist in der Zahnmedizin nicht anders als in der Medizin.

Beate Gatermann,DDHV-Vorsitzende

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