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Was dürfen Apotheken?

ck/dpa
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In Bayern wollte eine Apotheke den Rabatten des Versandhandels etwas entgegensetzen und bot günstige Medikamente aus Ungarn an. Das Geschäftsmodell rüttelt am Bild des traditionellen Apothekers.

Das Gewerbe der Apotheken ist in Deutschland streng reguliert. Heute steht eins der Verbote auf dem Prüfstand. Das Bundesverwaltungsgericht muss klären, ob eine deutsche Apotheke Medikamente von einer Apotheke aus dem EU-Ausland mit einer Rechnung des ausländischen Pharmazeuten an Patienten abgeben darf. 

Der Fall: Apotheke bestellt Arzneimittel in Ungarn

Hintergrund ist ein Fall aus Bayern. Dort bot eine Apotheke ihren Kunden an, Arzneimittel in Ungarn zu bestellen und bei ihr in Freilassing abzuholen. Sie nutzte dabei die günstigere Mehrwertsteuer in Ungarn, um ihren Kunden ein attraktives Angebot im Vergleich zu den Rabatten des Versandhandels machen zu können. Eine Rechnung bekamen die Patienten nur von der ungarischen Apotheke. 

Die Behörde untersagte die Praxis. Ein Apotheker müsse sein Geschäft in eigener Verantwortung leiten und eigene Rechnungen schreiben. "Der Weg des Medikaments kann sonst nicht mehr ausreichend nachvollzogen werden", sagte der Sprecher der Landesanwaltschaft Bayern, Anton Meyer.  

Die Freilassinger Apotheke hält sich an das Verbot, klagte aber dagegen. Das Apothekenrecht solle die Gesundheit der Patienten schützen, sagte der Rechtsanwalt der Apotheke, Christian Tillmanns. In der Freilassinger Apotheke sei die Sicherheit aber sogar höher als etwa im Internet-Versandhandel, der erlaubt sei. Seine Mandantin kenne die Patienten und ihre Krankheiten häufig persönlich. 

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