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Was sich 2013 ändert

eb/sg/dpa
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Auf die Bundesbürger kommen zum Jahreswechsel wieder zahlreiche gesetzliche Änderungen zu. Hier die wichtigsten Änderungen aus den Bereichen Gesundheit und Soziales im Überblick.

Praxisgebühr:Die Zehn-Euro-Gebühr für Arztbesuche pro Quartal fällt weg. Die Erwartung, sie könne die Zahl der Arztbesuche reduzieren, erfüllte sich nicht. Für die Krankenkassen soll der Ausfall von knapp zwei Milliarden Euro im Jahr durch Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds ausgeglichen werden.

Rente:Der Beitragssatz zur Rentenversicherung sinkt von 19,6 auf 18,9 Prozent. Das ist der niedrigste Stand seit 1995. Damit werden Arbeitnehmer und Arbeitgeber um jeweils mehr als drei Milliarden Euro jährlich entlastet.

Ein Durchschnittsverdiener mit 2.600 Euro brutto im Monat zahlt damit etwa neun Euro weniger als bisher in die Rentenkasse ein. Der Beitragssatz wird gesenkt, wenn - wie jetzt zum Jahresende - die Rücklagen der Rentenkasse über die Marke von anderthalb Monatsausgaben steigen.

Pflegeversicherung:Der Beitragssatz steigt zum 1. Januar 2013 von 1,95 auf 2,05 Prozent, bei Kinderlosen auf 2,3 Prozent. Das bringt Mehreinnahmen von 1,1 bis 1,2 Milliarden Euro im Jahr.

Menschen mit Demenz oder geistiger Behinderung, die von Angehörigen zu Hause betreut werden und in keiner Pflegestufe sind, können im Gegenzug außer den heute möglichen maximal 200 Euro für Betreuung nun Pflegegeld von 120 Euro oder Sachleistungen von bis zu 225 Euro bekommen. Auch in Stufe I und II gibt Erhöhungen.

Für Wohnformen zwischen ambulant und stationär gibt es je Bedürftigen 200 Euro zusätzlich. Bei Gründung einer Pflege-WG gibt es zeitlich befristet eine Förderung von Umbauten von 2500 Euro pro Person - maximal 10.000 Euro. Der Abschluss privater Zusatzversicherungen für den Pflegefall wird steuerlich gefördert.

"Pflege-Bahr":Der Abschluss privater Zusatzversicherungen für den Pflegefall wird steuerlich gefördert. Es gibt bei einem Mindestbeitrag von zehn Euro einen Zuschuss von fünf Euro. Die Zulage wird erstmalig Anfang 2014 rückwirkend für 2013 durch die Versicherungsunternehmen beantragt. Bei Abschluss einer Police wird auf eine Gesundheitsprüfung verzichtet.

Versicherungen:Obwohl das Gesetz Mitte Dezember an der letzten parlamentarischen Hürde, am Bundesrat, hängenblieb, werden seit 21. Dezember nur noch sogenannte Unisex-Tarife angeboten. Die Versicherungen machen dann Schluss mit der vom Europäischen Gerichtshof beanstandeten Geschlechterdiskriminierung.

Teurer wird es für Männer bei der Alters- und Berufsunfähigkeitsvorsorge, für Frauen bei Risikoversicherungen. Bisher wurden diese Tarife nach Geschlecht differenziert. Bei Unisex-Tarifen zahlen Männer und Frauen für die gleiche Versicherung den gleichen Preis.

Grundlohnsumme: Bei den Verhandlungen zwischen Zahnärzteschaft und Krankenkassen um die Vergütung der zahnmedizinischen Leistungen fällt die Grundlohnsummensteigerung als alleiniges Steuerungsinstrument weg.

Hintergrund ist die Abschaffung der Budgetierung zahnmedizinischer Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), die durch das Versorgungsstrukturgesetz mit Wirkung zum 1. Januar gültig wird.

GEZ-Beitrag: Eine Wohnung, ein Beitrag - unabhängig wieviele Empfangsgeräte vorgehalten werden oder wie hoch die Zahl der Rundfunkteilnehmer ist. Haushalte müssen dann generell 17,98 Euro an die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) überweisen. Die Beantragung von Sozialklauseln ist  weiterhin möglich.

Selbstständige und Freiberufler, die in einer Privatwohnung arbeiten, zahlen eine Pauschale von 17,98 Euro. Für den betrieblich genutzten Pkw kommen weitere 5,99 Euro hinzu, ebenso für ein separates Büro. Bei größeren Unternehmen ist der Rundfunkbeitrag gestaffelt. Er orientiert sich an der Zahl der Betriebsstätten, der Beschäftigten und der Kraftfahrzeuge.

Elektronische Lohnsteuerkarte: Arbeitgeber müssen ab 1. Januar  die Einkommensteuer elektronisch abwickeln. Zwar gilt eine Kulanzfrist bis Ende 2013, jedoch muss im Laufe des Jahres mindestens eine Abrechnung pro Arbeitnehmer mit dem elektronischen Verfahren erfolgen. Das bedeutet: Der späteste Zeitpunkt, die Umstellung zu vollziehen, ist die Lohnabrechnung im Dezember 2013. Bei Nachfragen und Schwierigkeiten geben die örtlichen Finanzverwaltungen Auskunft.

Versicherungspflichtgrenze: Die Einkommensgrenze, bis zu der Arbeitnehmer der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht unterliegen, ist gestiegen. Ab 2013 müssen sich Beschäftigte bis zu einem Monatseinkommen von 4.350 Euro (Jahresbrutto: 52.200 Euro) gesetzlich versichern.

Bislang reichten 4.237,50 Euro. Wer in zwei aufeinanderfolgenden Jahren Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze verdient, kann in eine private Krankenkasse wechseln.

Elterngeld: Das Elterngeld wird neu berechnet. Grundlage der Bemessung ist dann nicht mehr das Nettoeinkommen der letzten zwölf Monate vor der Geburt, sondern die Bruttoeinkünfte dieses Zeitraums. Daraus wird ein fiktives Nettoeinkommen ermittelt, das zwar Abzüge für die Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung berücksichtigt, aber nicht in ihrer tatsächlichen Höhe, sondern in Form von Pauschalsätzen.

Weil dieser Pauschalsatz höher ist als die eigentlichen Abgaben, sinkt das fiktive Nettoeinkommen und damit auch das Elterngeld. Eltern werden dadurch rund zehn Euro weniger im Monat zur Verfügung haben. Da auch in der Lohnsteuerkarte eingetragene Freibeträge nicht mehr berücksichtigt werden, können die Einbußen unter Umständen noch höher ausfallen.

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