Leserbrief zum Münsteraner Memorandum

"Zahnarzt und Heiler = Zahnheilkunde!"

Susanne Remlinger
Sehr geehrte Damen und Herren der zm-Redaktion, mit Erstaunen habe ich den Beitrag des Kollegen Dr. Hans-Werner Bertelsen „Entweder Heiler oder Zahnarzt“ gelesen. Von der ersten bis zur letzten Zeile ist der Beitrag gespickt mit beleidigenden und verunglimpfenden Äußerungen über zahnärztliche Kollegen, die zusätzlich eine Heilpraktikererlaubnis besitzen.

Leserbrief zum Beitrag„Dr. Hans-Werner Bertelsen: Entweder Heiler oder Zahnarzt“, zm 17/2017, S. 27.

Liest man jedoch in der Musterberufsordnung der Bundeszahnärztekammer nach, so findet man unter „§ 8 Kollegialität: (1) Der Zahnarzt hat gegenüber allen Berufsangehörigen jederzeit kollegiales Verhalten zu zeigen. Herabsetzende Äußerungen über die Person, die Behandlungsweise oder das berufliche Wissen eines Kollegen sind berufsrechtswidrig“.

Mit seinen Äußerungen hat Herr Dr. Bertelsen nicht einen einzelnen Kollegen, sondern eine wachsende Anzahl von Zahnärzten der Scharlatanerie bezichtigt. Berufsrechtlich hat er sich damit auf äußerst dünnes Eis begeben! Wäre es nicht die Pflicht der zm-Redaktion gewesen, den Kollegen Bertelsen auf dieses berufsrechtswidrige Verhalten hinzuweisen und die Veröffentlichung des Beitrags zu verweigern? Schließlich tritt als Herausgeber der zm laut Impressum ebenfalls die Bundeszahnärztekammer auf. Es kann ja kaum im Sinne der Bundeszahnärztekammer sein, dass in ihrem eigenen Fachblatt zahnärztliche Kollegen bezichtigt werden, „Jahrmarktmedizin mit Handauflegen, Zuckerkugeln, Hütchenspielen und dem ganzen Programm“ zu praktizieren.

Noch eine Anmerkung: Nachdem Sie Herrn Dr. Bertelsen mit seinen polemischen Äußerungen einen solch exponierten Raum mit Bild und in Farbe gewährt haben, wäre es journalistisch nur fair gewesen, die Reaktion der Heilpraktiker auf das Münsteraner Memorandum direkt im Anschluss abzudrucken und nicht erst 60 Seiten später. Für den Kollegen Bertelsen kann ich mir nur wünschen, dass sein zahnärztlicher Horizont über seine folgende Aussage hinausgeht: Zitat Bertelsen: „Ganzheitliches Arbeiten als Zahnarzt kann nur eins bedeuten: Ich behandle nicht nur den Oberkiefer, sondern auch den Unterkiefer meiner Patienten.“

Zahnheilkunde ist immer ganzheitliche Medizin, ob sie will oder nicht! Seit Langem ist der Zusammenhang zwischen Parodontalerkrankungen und Diabetes wissenschaftlich nachgewiesen. Endokarditisprophylaxe in der zahnärztlichen Praxis wäre ohne hämatogene Streuung von Keimen aus der Mundhöhle unnötig. Die zentrale Bedeutung des Kiefergelenks und der Okklusion für die gesamte Körperstatik ist ebenfalls längst wissenschaftlich gesichert. Man könnte noch unzählige Beispiele für Auswirkungen zahnmedizinischer Probleme auf den Körper anführen. An jedem Zahn hängt schließlich ein Mensch! Oder wozu benötigen wir eine Anamnese, wenn unser zahnärztliches Handeln keinerlei Auswirkungen auf den restlichen Körper hat? Wir alle arbeiten also als Zahnärzte ganzheitlich. Der Unterschied besteht nur darin, dass dieser Umstand manchen Kollegen bewusst ist und anderen offensichtlich nicht.

Herr Dr. Bertelsen fordert: „Entweder Heiler oder Zahnarzt“. Möge er Zahnarzt bleiben! Ich selbst und viele meiner Kollegen besitzen neben der zahnärztlichen Approbation eine Heilpraktikererlaubnis. Wir werden uns weiterhin bemühen, zum Wohle unserer Patienten und im Sinne der Berufsordnung §2 (2) unser „Wissen und Können in den Dienst der Vorsorge, der Erhaltung und der Wiederherstellung der Gesundheit zu stellen“. ZahnHEILkunde beinhaltet beides: Zahnarzt und Heiler zu sein!

Susanne Remlinger,

Zahnärztin und Heilpraktikerin, Ingolstadt

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