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ZE-Punktwert steigt um 2,5 Prozent

pr/pm
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Die KZBV und der GKV-Spitzenverband haben sich auf eine Erhöhung des ZE-Punktwerts geeinigt. Er steigt im kommenden Jahr um 2,5 Prozent im Vergleich zum aktuellen Wert.

Das Verhandlungsergebnis sieht vor, dass die Honorare der etwa 53.000 Vertragszahnärzte für Zahnersatzleistungen leicht steigen: Der bundesweit geltende Punktwert von 0,8605 erhöht sich auf 0,8820 Euro. Aufgrund dieser Anpassung steigen neben den Honoraren der Zahnärzte auch anteilig die Festzuschüsse der gesetzlichen Krankenkassen für Zahnersatz. Beispielsweise erhöht sich der Festzuschuss ohne Bonus für eine Krone von etwa 139 Euro auf etwas mehr als 142 Euro.

"Ein Beleg für eine funktionierende Selbstverwaltung"

Die KZBV und der GKV-Spitzenverband bewerten den erfolgreichen Abschluss der Punktwert-Verhandlungen als Beleg für eine funktionierende Selbstverwaltung. „Das Verhandlungsergebnis zeigt, dass unser auf Kompromisse angelegtes selbstverwaltetes Gesundheitswesen durchaus funktioniert", äußerte sich Johann-Magnus von Stackelberg, stellvertretender  Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes. "Wir nutzen unsere Handlungsspielräume, um die Versorgung der Versicherten aktiv zu gestalten. Es ist zugleich ein Beispiel dafür, dass die Selbstverwaltung die Politik entlastet, wenn man sie denn lässt“.

„Wir Vertragszahnärzte begrüßen diese Lösung im Rahmen der Selbstverwaltung ausdrücklich", ergänzte der stellvertretende KZBV-Vorsitzende Dr. Jürgen Fedderwitz. "Denn für uns Freiberufler ist diese eine der tragenden Säulen eines Gesundheitssystems, das unseren Patienten eine besonders hochqualifizierte Versorgung erst ermöglicht. Die Politik sollte die Vorteile eines auf Ausgleich basierenden Systems zu schätzen wissen und die Handlungsfähigkeit der Selbstverwaltungspartner nicht durch Gesetzgebung unnötig gefährden.“

3,2 Milliarden Euro für Zahnersatz

Rechtsgrundlage für die Anpassung des Punktwertes sind die Regelungen im Paragrafen 57 Absatz 1 SGB V. De Festzuschussbeträge werden im Bundesanzeiger in den kommenden Wochen bis zum 1. Januar 2017 veröffentlicht.  Die gesetzlichen Krankenkassen gaben laut GKV-Spitzenverband 2015 für die Versorgung ihrer Versicherten mit Zahnersatz 3,2 Milliarden Euro aus, davon fielen etwa 1,12 Milliarden Euro auf das zahnärztliche Honorar. Die Kosten einer durchschnittlichen Zahnersatzbehandlung entstehen zu 60 bis 70 Prozent durch Material- und Laborkosten, also durch die Kosten für die Herstellung des Zahnersatzes. Das zahnärztliche Honorar macht in der Regel einen Anteil von 30 bis 40 Prozent der Gesamtkosten aus. 

 

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