BZÄK zur Bundestagswahl

#7 Richtige Weichenstellungen in der zahnärztlichen Versorgung vornehmen

nb/pm
"Der Zugang zur (zahn-)medizinischen Versorgung darf auch in Zukunft nicht vom Alter, einer Behinderung oder Pflegebedürftigkeit, dem Wohnort oder der Herkunft abhängig sein", betont BZÄK-Präsident Dr. Peter Engel vor der Wahl.

Die Botschaft der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) lautet:

Die Zahnärzte in Deutschland bieten allen Patienten unabhängig von ihrem sozialen

Status eine hochwertige, flächendeckende und wohnortnahe Versorgung. Um dies auch in Zukunft sicherzustellen, muss die flächendeckende Versorgung durch attraktive Bedingungen für die zahnärztliche Berufsausübung sichergestellt und die Mund- und Zahngesundheit der älteren Menschen, der Pflegebedürftigen sowie der Menschen mit Behinderung deutlich verbessert werden. Das gilt auch für die Menschen mit Migrationshintergrund. Deshalb fordert die Bundeszahnärztekammer:

•    für jeden Bürger einen wohnortnahen Zugang zu qualitativ hochwertiger, zahnärztlicher Versorgung (flächendeckende Versorgung),

•    die Anreize zur Niederlassung in ländlichen Regionen durch attraktive Rahmenbedingungen zu verbessern,

•    eine zeit- und bedarfsgemäße Definition der Anspruchsberechtigung und der spezifischen Bedürfnisse, um alle Menschen mit einer für die zahnmedizinische Behandlung relevanten Behinderung adäquat auch bei notwendiger Narkosebehandlung zu versorgen,

•    Inhalte der Zahn-, Mund- und Zahnersatzpflege in die neue Ausbildungsverordnung zum Beruf „Pflegefachfrau“/„Pflegefachmann“ entsprechend den von der Zahnärzteschaft bereits entwickelten Konzepten zu übernehmen,

•    dass Flüchtlinge und Asylbewerber gleichermaßen von dem hohen Standard der zahnärztlichen Versorgung und der guten Mund- und Zahngesundheit in Deutschland profitieren,

•    dass für den Zahnarzt in der Praxis unmittelbar und eindeutig erkennbar sein muss, welche Leistungsansprüche sein Patient nach dem Asylbewerberleistungsgesetz hat,

•    die Gleichwertigkeitsprüfung – inklusive Sprachprüfung (samt des Nachweises fachlicher wie umgangssprachlicher Sprachkenntnisse) – als unerlässliche Voraussetzung vorzusehen, um in Deutschland den Beruf des Zahnarztes ausüben zu können.

Das ist eine von zehn Forderungen der Bundeszahnärztekammer für die nächste Legislaturperiode, damit  unser Gesundheitssystem zukunftsfest gemacht wird. Mehr unter:www.bzaek.de/gp

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