GMK-Beschluss tritt in Kraft

Ab heute keine Lohnfortzahlung mehr für Ungeimpfte in Quarantäne

ak
Gesellschaft
Ab dem 1. November erhalten Ungeimpfte, die in Quarantäne müssen, keine Entschädigung mehr bei einem Verdienstausfall. Diese Regelung gilt für alle Erwachsenen, für die eine Impfempfehlung vorliegt.

Nicht geimpfte Arbeitnehmer, die wegen Kontakt zu COVID-infizierten Personen in eine behördlich angeordnete Quarantäne müssen, bekommen keine Lohnfortzahlung mehr. Diesen Beschluss hatten Bund und Länder bereits auf der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) am 22. September gefasst.

Bisher erhielten Beschäftige, die in angeordnete Quarantäne mussten, noch eine Entschädigung. Dabei ging der Arbeitgeber in Vorleistung und bekam auf Antrag das Geld vom Staat zurückerstattet. So konnte sechs Wochen lang eine Entschädigung in voller Höhe des Ausfalls gewährt werden. Ab der siebten Woche wurden wie bei der üblichen Krankschreibung noch 67 Prozent des entstandenen Verdienstausfalls erstattet.

Die neue Regelung gilt für alle Erwachsenen, für die ein Impfempfehlung vorliegt und die sich somit impfen lassen könnten. Baden-Württemberg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen haben die Lohnfortzahlungen bereits vor Wochen abgeschafft.

Ausnahmefälle

  • Wer sich mit COVID-19 infiziert hat, ist von der Regelung nicht betroffen und erhält im Krankheitsfall seine Lohnfortzahlung.

  • Personen, für die es bis zu acht Wochen vor der Quarantäne keine Impfempfehlung gab, erhalten bis zum Ende des Jahres eine Erstattung. Das sind zum Bespiel Schwangere und Stillende.

  • Ebenfalls erhalten ungeimpfte Beamte weiterhin ihre Bezüge vom Staat. Diese Ausnahme wird damit begründet, dass Beamte kein Entgelt, sondern eine Besoldung erhalten. Der Staat ist dem Grundgesetz zufolge dazu verpflichtet, ihnen Alimentation zu leisten. Nur bei einer Pflichtverletzung wäre eine Streichung möglich. Doch es gibt in Deutschland keine Impfpflicht.

Öffentliche Stimmen fordern, den Druck auf Ungeimpfte weiter zu erhöhen: „Möglicherweise müssen wir bei weiter zunehmenden Fallzahlen eine gesellschaftliche Diskussion führen, ob Lockdown-Maßnahmen nur für Ungeimpfte gelten“, sagte etwa heute der Präsident der Bundesärztekammer, Dr. Klaus Reinhardt.

Auch Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) spricht sich für weitreichende 2-Regeln aus: „2G ist jetzt ein zwingendes Muss. Die Infektionen bei den ungeimpften Menschen bestimmen diese vierte Welle“, betonte er vergangenen Mittwoch.

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