KZBV und GKV-SV einigen sich auf Änderungen im Bundesmantelvertrag

Ab sofort dürfen Praxen mehr angestellte Zahnärzte beschäftigen

nb/pm
Ab sofort können niedergelassene Vertragszahnärzte in Einzelpraxen oder Berufsausübungsgemeinschaften mehr als zwei angestellte Zahnärzte beschäftigen. Darauf haben sich Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und GKV-Spitzenverband (GKV-SV) geeinigt.

"Die neue Regelung ermöglicht eine patientenorientierte Weiterentwicklung der Versorgung und trägt gleichzeitig den Wünschen junger Zahnärztinnen und Zahnärzten Rechnung, die zu Beginn ihres Berufslebens oder vor einer Niederlassung häufig zunächst als Angestellte im Team arbeiten wollen", sagt Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstandes der KZBV.

Änderung des Bundesmantelvertrages – Zahnärzte

Änderung des Bundesmantelvertrages – Zahnärzte

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Die erweiterten Anstellungsmöglichkeiten räumten Einzelpraxen und Berufsausübungsgemeinschaften eine größere Flexibilität bei der Ausgestaltung der Praxisorganisation und der Zusammenarbeit von Angestellten ein.

Die Regelung ermöglicht zudem flexible Arbeitszeitmodelle

"Für die Angestellten werden zudem flexible Arbeitszeitmodelle ermöglicht. Jetzt können drei beziehungsweise mit Begründung auch vier Angestellte je Vertragszahnarzt in Vollzeit oder entsprechend mehr in Teilzeit tätig werden", erläutert Eßer.

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