Asylbewerber: zum Arzt ohne Antrag

ck/dpa
Den Arztbesuch beantragen: Für Flüchtlinge ist das Alltag. Nur in Hamburg und Bremen dürfen sie längst ganz normal zum Mediziner. Doch Bund und Länder verhandeln noch immer über dieses Modell, das sogar Kosten spart.

Auch nach dem ausgehandelten Asylkompromiss zwischen Bund und Ländern dürfen Asylbewerber in den meisten Bundesländern nicht einfach so zum Arzt. Jede Behandlung müssen sie bei den Sozialbehörden beantragen, jede Rechnung wird von diesen geprüft.

Die Stadtstaaten Bremen und Hamburg gehen einen anderen Weg. Dort erhalten Asylbewerber bereits seit Jahren Gesundheitskärtchen und damit ein Stück Normalität. Andere Länder sind an diesem Modell interessiert, der Bund zeigt sich zurückhaltend. 

Partnerschaft zwischen Staat und Krankenkasse

"Das Modell ist ein großer Erfolg", sagt Jörn Hons, Sprecher der AOK Bremen/Bremerhaven. Seit neun Jahren übernimmt seine Krankenkasse die Betreuung der Flüchtlinge in Bremen, seit zwei Jahren auch die in Hamburg. Die Behandlungskosten der derzeit rund 3.000 Asylbewerber in Bremen und 9.300 in Hamburg erstattet der Staat der Krankenkasse. Für jede Person erhält sie aktuell zusätzlich zehn Euro Verwaltungspauschale. Das genüge, sagt Hons. 

Auch für die Behörden lohnt sich die Partnerschaft mit der Krankenkasse. Indem sie mit der Abrechnung die Kassen beauftragen, sparen sie Personal und teure Software. Allein in Hamburg seien zuletzt rund 1,6 Millionen Euro pro Jahr eingespart worden, darunter die Kosten für 14 Sachbearbeiter, heißt es aus dem Senat. Und die Zahl der Asylsuchenden steigt. Allein im November 2014 kamen 684 neue Flüchtlinge nach Hamburg. 

Ein Stück Freiheit per Chipkarte

Für die Flüchtlinge bedeutet die Chipkarte ein Stück Freiheit. Sie können, wenn sie Schmerzen haben oder krank sind, unbürokratisch zum Arzt. Dort erhalten sie ähnliche Leistungen wie gesetzlich Versicherte. Die Behandlungskosten seien in beiden Stadtstaaten dadurch nicht gestiegen. Vielleicht auch, weil die Asylbewerber weiter etwa auf künstliche Befruchtungen, besondere Behandlungen chronischer Krankheiten und freiwillige Zusatzleistungen der Kassen verzichten müssen. Auch im Ausland sind sie nicht versorgt. Nur auf Antrag werden etwa Psychotherapie, Kuren oder Zahnersatz bezahlt. 

Linksregierte Flächenländer wie etwa Brandenburg und größere Kommunen haben sich bereits bei den Stadtstaaten nach dem "Bremer Modell" erkundigt und wollen es kopieren. Gespräche zwischen Brandenburg und der AOK Nordost habe es bereits gegeben, heißt es aus der dortigen Landesverwaltung. Wie die Stadtstaaten präferiert Brandenburg jedoch auch eine bundeseinheitliche Lösung: Die Gesundheitskarte für Asylbewerber sei eine "gesamtstaatliche Aufgabe", sagte eine Sprecherin des brandenburgischen Gesundheitsministeriums. 

"Eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe"

Und so verhandeln Bund und Länder aktuell in einer Arbeitsgruppe über die Chipkarte für Asylbewerber. Aus dem CDU-geführten Bundesgesundheitsministerium heißt es dazu nur zurückhaltend: "Das Ergebnis bleibt abzuwarten." Bremen befürchtet weiterhin unterschiedliche gesundheitspolitische Standards in den Ländern. Denn, so ein Sprecher von Bremens Sozialsenatorin Anja Stahmann (Grüne): "Eine Umsetzung außerhalb der Stadtstaaten gestaltet sich wegen der örtlichen Zuständigkeit der Landkreise und Kommunen offensichtlich schwierig." 

Während die einen noch darüber diskutieren, wollen andere schon mehr: Bremen und einigen anderen Ländern ist das Bremer Modell nicht mehr gut genug. Stahmanns Sprecher fordert etwa: "Optimal wäre es, wenn die Asylantragssteller als regulär Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen werden könnten." Zumindest müssten sie zeitnah mit gesetzlich Versicherten gleichgestellt sein. 

Auch aus dem brandenburgischen Gesundheitsministerium heißt es: "Jeder Mensch hat das gleiche Recht auf medizinische Versorgung." Die Bundesregierung reagiert bei dieser Frage eher ausweichend. Eine Sprecherin von Bundessozialministerin Andrea Nahles (SPD) erkennt zwar "Reformbedarf". Allerdings solle mit Verweis auf eine europäische Richtlinie über die Leistungen für Asylbewerber erst im weiteren Verlauf der Legislaturperiode entschieden werden.

von Alexander Preker, dpa

Melden Sie sich hier zum zm Online-Newsletter an

Die aktuellen Nachrichten direkt in Ihren Posteingang

zm Online-Newsletter


Sie interessieren sich für einen unserer anderen Newsletter?
Hier geht zu den Anmeldungen zm starter-Newsletter und zm Heft-Newsletter.