„Zukünftig tragen die gesetzlichen Krankenkassen eine Vorsorgeuntersuchung beim Zahnarzt bereits ab dem sechsten Lebenmonat" - darauf verweist Dirk Kropp, Geschäftsführer von proDente, zum Tag des Babys am 2. Mai.
- Eine Untersuchung durch den Zahnarzt bereits ab dem 6. Lebensmonat. Bis zum 33. Lebensmonat können Babys dreimal einen Zahnarzt besuchen. Die Früherkennung ist zeitlich auf die U-Untersuchungen abgestimmt.
- Gesetzliche Krankenkassen zahlen demnächst auch, wenn der Zahnarzt Fluoridlack auf die Milchzähne aufträgt. Damit wird die Remineralisierung des Zahnschmelzes unterstützt und Karies verhindert. Auch diese Maßnahme gilt für Babys und Kleinkinder vom 6. bis zum 33. Lebensmonat.
Hintergrund: Die neuen Früherkennungsuntersuchungen
Die neuen zahnärztlichen Untersuchungen setzen insbesondere bei den Ursachen frühkindlicher Karies an. Sie beinhalten unter anderem die eingehende Untersuchung des Kindes, die Beratung der Eltern und eine Anleitung zum täglichen Zähneputzen beim Kleinkind. Dazu haben Kleinkinder bis zum 33. Lebensmonat zusätzlichen Anspruch auf eine Zahnschmelzhärtung mit Fluoridlack zweimal je Kalenderhalbjahr in der Zahnarztpraxis. Damit wird dem Entstehen der Nuckelflaschenkaries wirksam vorgebeugt und bereits entstandener Initialkaries effektiv entgegengewirkt.
Frühkindliche Karies (Early Childhood Caries, kurz ECC) gilt als häufigste chronische Krankheit bei Kindern im Vorschulalter. Immer häufiger weisen Kinder kariöse Zähne auf, wenn sie die Gruppen- und Individualprophylaxe erreichen. Annähernd die Hälfte der kariösen Defekte, die bei der Einschulung festgestellt werden, entsteht in den ersten drei Lebensjahren.
Quelle: KZBV
Der neue Anspruch besteht zweimal je Kalenderhalbjahr, unabhängig davon, ob bei den Kindern bereits kariöse Stellen entdeckt wurden. Der Beschluss liegt dem Bundesgesundheitsministerium vor und tritt frühestens am 1. Juli 2019 in Kraft.
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