Besonderheiten der Zahnmedizin werden ignoriert

sg/pm
Im Rahmen des geplanten GKV-Weiterentwicklungsgesetzes soll ein weiteres Qualitätsinstitut enstehen. Bezogen auf dessen Aufgaben sieht die Zahnärzteschaft die besonderen Belange der vertragszahnärztlichen Versorgung nicht angemessen vertreten.

Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-FQWG) will die Regierung die Finanzstruktur überarbeiten und die Qualität medizinischer Leistungen fördern.

Wesentlicher Bestandteil ist ein weiteres - fachlich unabhängiges - Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQuaTraG). Es soll vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) gegründet werden und sich wissenschaftlich mit der Entwicklung und Weiterentwicklung der Versorgungsqualität befassen, dem G-BA Entscheidungsgrundlagen für die von ihm zu gestaltenden Maßnahmen der Qualitätssicherung und eine stärkere Transparenz über die Behandlungsqualität schaffen.

Wie die KZBV in ihrer Stellungnahme zur Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestags urteilt, erscheint die Bildung eines unabhängigen wissenschaftlichen Instituts in Trägerschaft einer Stiftung des privaten Rechts grundsätzlich als sachgerecht.

Sektorenübergreifende Tätigkeiten kommen bei Zahnärzten kaum vor

Für den Bereich der vertragszahnärztlichen Versorgung sei allerdings entscheidend, dass auch das IQuaTraG möglichst sektorenübergreifende Aufgaben und Tätigkeiten übernehmen soll. Dies unterstreicht laut KZBV einmal mehr, dass der Gesetzgeber weiterhin nicht bereit ist, der besonderen Stellung der vertragszahnärztlichen Versorgung angemessen Rechnung zu tragen.

Es sei bereits verschiedentlich darauf hingewiesen worden, dass sektorenübergreifender Behandlungen, wie sie charakteristisch im Grenzbereich stationärer und ambulanter medizinischer Behandlungen in Erscheinung treten, im Bereich der vertragszahnärztlichen Versorgung rare Ausnahmefälle darstellen. Zahnmedizinische Behandlungen erfolgen in aller Regel nicht arbeitsteilig durch mehrere Ärzte unterschiedlicher Fachgebiete und auch nicht im Zusammenhang mit stationären Behandlungen.

Vielmehr würden zahnmedizinische Behandlungen in aller Regel durch den behandelnden Zahnarzt selbst und somit aus einer Hand in der ambulanten Praxis durchgeführt. Es sei daher sachlich nicht gerechtfertigt, Kriterien, Indikatoren oder Verfahren, die auf völlig anders gestaltete Sachverhalte einer sektorenübergreifenden Versorgung abzielen, auf diesen Sektor zu übertragen.

Qualitätssicherung ist originäre Aufgabe der Kammern

Weiterhin fordern die Arbeitsgemeinschaften der Heilberufekammern der Ärzte, Zahnärzte (BZÄK) und Psychotherapeuten in einer gemeinsamen Stellungnahme, dass sie in die Arbeit des Instituts verantwortlich eingebunden werden. Qualitätssicherung gehöre zu den originären gesetzlichen Aufgaben der Heilberufekammern. Deshalb sollten sie jeweils mit einem Sitz im Vorstand der Stiftung vertreten sein und auch ein unmittelbares Antragsrecht beim G-BA erhalten, um das Institut zu beauftragen. 

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